
Die Vorbereitungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind in vollem Gange. Ab dem 24. Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten verschickt. Dies betrifft rund 61 Millionen Wähler in Deutschland. Wahlberechtigte, die bis zum 3. Februar 2025 keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten das örtliche Wahlbüro kontaktieren, um sich zu erkundigen.
Die Beantragung der Briefwahl kann bis zum 21. Februar 2025 erfolgen. Es ist möglich, diese formfrei zu beantragen, was die Flexibilität für viele Wähler erhöht. In der Stadt Hattingen wird das Wahlbüro ab dem 5. Februar 2025 im kleinen Ratssaal geöffnet sein. Das Wahlbüro hat montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr geöffnet, mit zusätzlichen Öffnungszeiten an den Samstagen, dem 8. und 15. Februar, von 8 bis 13 Uhr.
Wahlprozess und Briefwahl
Die Briefwahl ist seit 1957 in Deutschland möglich, wurde jedoch bis 2008 nur mit Begründung genehmigt. In den letzten Jahren ist die Nutzung der Briefwahl stark gestiegen. So stimmten 2021 etwa 47,3 Prozent der Wähler per Brief. Experten rechnen damit, dass die Briefwahl auch diesmal eine zentrale Rolle spielen wird, nachdem vorherige Wahlen einen Anstieg bei den Briefwählern zeigt. Der Antrag auf die Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder online gestellt werden.
Für die Beantragung der Briefwahl ist es nötig, dass die Wahlberechtigten ihren Antrag in der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes stellen. Der letzte Tag für den Antrag ist der Freitag vor der Wahl, bis 15 Uhr. In besonderen Ausnahmefällen, wie plötzlicher Erkrankung, kann auch nach dieser Frist gewählt werden. Die Wahlunterlagen beinhalten einen Wahlschein, einen Stimmzettel, Wahlbriefumschläge sowie ein Merkblatt mit wichtigen Informationen zur Wahl.
Logistische Herausforderungen
Die Organisation der Briefwahl bringt einige Herausforderungen mit sich, wie die Rekrutierung und Schulung von Wahlhelfern und die Bereitstellung von Wahlräumen. Zudem müssen insgesamt 25.000 Briefwahlbezirke eingerichtet und Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten, auch im Ausland, versandt werden. Der Druck der Stimmzettel soll voraussichtlich am 30. Januar 2025 beginnen, während Wahlscheine ab dem 13. Januar 2025 ausgestellt werden.
Bundesweit werden sowohl Parteien als auch politische Vereinigungen zur Bundestagswahl antreten. Derzeit sind insgesamt 53 Parteien im Rennen, darunter die SPD, die GRÜNEN und die CDU. Die Frist für Entscheidungen über Wahlvorschläge endet auch am 30. Januar 2025. Die Vorbereitungen und Abläufe sind komplex, weshalb die Bundeswahlleiterin betont, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Wahl rechtmäßig und transparent durchzuführen.