
Am 19. Januar 2025 ereignete sich in Menden, Nordrhein-Westfalen, ein besorgniserregender Vorfall während einer Hochzeitsfeier im Veranstaltungssaal „Menden Arena“. Gegen 19:30 Uhr hörte ein Zeuge Schüsse und alarmierte umgehend die Polizei. Aufgrund der gemeldeten Gefahr gingen die Einsatzkräfte von einer kritischen Lage aus und entsandten insgesamt 13 Streifenwagen sowie Verstärkung aus umliegenden Städten. Ein Hundeführer war ebenfalls vor Ort.
Die Sicherheitskräfte umstellten das Veranstaltungszentrum und unterbrachen die Feier, an der rund 800 Gäste teilnahmen. Alle Anwesenden sowie deren Fahrzeuge wurden auf Waffen durchsucht. Bei der Durchsuchung fand die Polizei Hülsen von Schreckschusspatronen vor dem Gebäude. Schließlich wurde Entwarnung gegeben, nach den Ermittlungen und der Überprüfung von Überwachungskameras konnten zwei Schützen identifiziert werden. Sie sind 25 und 31 Jahre alt. Gegen diese Männer wurde ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet und eine Schreckschuss-Pistole sichergestellt.
Waffenrecht im Fokus
Der Vorfall in Menden wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Waffenbesitzes in Deutschland. Ein Beispiel für ähnliche Vorfälle gab es bereits am 3. Januar 2022 in Frankfurt, als Anwohner Schüsse während einer Hochzeitsfeier in der Niedwiesenstraße meldeten. Die Polizei rückte mit mehreren Fahrzeugen an und stellte fest, dass auch hier Schüsse mit Platzpatronen abgefeuert wurden. Bei einer Kontrolle fand die Polizei eine Schreckschusspistole sowie 100 Platzpatronen bei einem 23-jährigen Mann, der im Besitz eines kleinen Waffenscheins war. Auch hier wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet.
Diese Vorfälle lassen auf eine allgemeine Problematik im Umgang mit Schreckschusswaffen schließen, die oft im öffentlichen Raum eingesetzt werden. Das neue Waffenrecht, das ab dem 31. Oktober 2023 in Kraft tritt, zielt darauf ab, präzisere Regelungen zu schaffen und den Umgang mit Waffen sicherer zu gestalten. So wird unter anderem der Waffenbesitz für Personen, die aufgrund von Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder psychischen Erkrankungen als unzuverlässig gelten, verschärft kontrolliert. Auch der Kleine Waffenschein ist in Waffenverbotszonen ausgeschlossen, was bedeutet, dass Schreckschusswaffen dort nicht geführt werden dürfen.
Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen
Die neuen Regelungen ermöglichen darüber hinaus, dass Waffenbehörden umfassender auf Informationen aus den letzten zehn Jahren zugreifen können. Dazu zählen auch Daten von der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt. Die Vorschriften zur Sicherstellung von Waffen sind ebenfalls verschärft worden, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten. Anlasslose Personenkontrollen in den festgelegten Verboten sind nun möglich, was die Sicherheitslage bei Veranstaltungen wie Hochzeiten deutlich verbessern könnte.
Insgesamt benötigt es weiterhin umfassende Maßnahmen, um die Sicherheit bei öffentlichen Feierlichkeiten zu gewährleisten und das Vertrauen in den Umgang mit Waffen zu stärken. Die jüngsten Vorfälle verdeutlichen die Relevanz dieser Thematik und die Notwendigkeit, das Bewusstsein für die Gefahren im Umgang mit Waffen zu schärfen.