
Im vergangenen Jahr standen im Rhein-Sieg-Kreis die Kontrollen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes im Fokus. Diese Maßnahmen dienten nicht nur dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, sondern auch der Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Wie ga.de berichtet, wurde insbesondere die Überwachung von Lebensmittelverteilern und die Schädlingsbekämpfung in Supermärkten intensiviert.
Im Rahmen dieser Kontrollen wurden im vergangenen Jahr wichtige Schwerpunkte gesetzt. Lebensmittelverteilern, die ungenutzte Lebensmittel aus dem Handel beziehen und sie privat anbieten, wurde besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Diese Lebensmittel stammen häufig aus kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder weisen sichtbare Mängel auf, wie beschädigte Verpackungen. Die Betreiber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Lebensmittel verzehrbar und gesundheitlich unbedenklich sind. Hygienische Lagerbedingungen und die Einhaltung der Kühlkette sind hierbei von großer Bedeutung.
Kontrollmaßnahmen und Resultate
Das Überwachungsamt führte insgesamt sieben Schwerpunktkontrollen bei Lebensmittelverteilern durch. Dabei gab es bei fünf der überprüften Betriebe Beanstandungen aufgrund geringfügiger Mängel. Der Rhein-Sieg-Kreis unterstützt zwar die Initiative des Verteilens von Lebensmitteln, sieht jedoch die Notwendigkeit für regelmäßige Kontrollen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Ein weiteres zentrales Thema war die Schädlingsbekämpfung in Supermärkten. Im Jahr 2023 häuften sich die Meldungen über Schädlingsbefall, was durch amtliche Überprüfungen bestätigt wurde. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 100 Supermärkte und Lebensmitteldiscounter kontrolliert. Bei neun Kontrollen wurde Mäusebefall festgestellt, zudem wurden in einem Betrieb Schaben und in 23 weiteren Betrieben Fluginsekten wie Motten entdeckt. Es ist für die Betreiber verpflichtend, ein Monitoringsystem zur Kontrolle von Schädlingen einzurichten und gegen Schädlinge vorzugehen.
Richtlinien und rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Lebensmittelkontrollen in Deutschland sind vergleichsweise streng und beruhen auf verschiedenen EU-Verordnungen, wie der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die umfassende Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit festlegt. Diese Verordnung schützt die Gesundheit der Verbraucher, verfolgt das Vorsorgeprinzip und regelt die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln. Der Ursprung der eingesetzten Prioritäten liegt unter anderem in der Notwendigkeit, eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln zu garantieren, auch unter den Bedingungen eines zunehmend globalisierten Lebensmittelmarktes, wie bmel.de hervorhebt.
Im Jahr 2022 kontrollierten Experten der Lebensmittelüberwachung 477.086 Betriebe, was etwa 37% aller deutschen Lebensmittelverarbeitenden und -verkaufenden Betriebe entspricht. Diese Kontrollen sind essentiel, da sie sicherstellen, dass die Qualität, die kennzeichnbaren Inhaltsstoffe sowie die Sicherheit der Produkte den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies umfasst auch die Überprüfung von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, die in Obst, Gemüse oder Getreide verbleiben dürfen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kombination aus präventiven Kontrollen und strengen rechtlichen Vorgaben es ermöglicht, die Sicherheit von Lebensmitteln in Deutschland zu gewährleisten. Verbraucher sind zudem dazu angehalten, bei festgestellten Mängeln, wie verdorbenen Lebensmitteln, die zuständigen Behörden umgehend zu informieren, um die Qualität und Sicherheit der Lebensmittelversorgung zu unterstützen, wie bmel.de hinweist.