Der Sozialverband VdK plant rechtliche Schritte gegen die hohen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die zur Finanzierung einer umfassenden Krankenhausreform verwendet werden. In einem aktuellen Zusammenhang wird die Nutzung von Beitragsgeldern für die Neuordnung der Krankenhauslandschaft als verfassungswidrig kritisiert. Dies berichtet Kabinett Online.
Mit der kürzlich beschlossenen Krankenhausreform wird ein Finanzbedarf von etwa 50 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre aufgebracht. Der finanzielle Druck wird dabei zur Hälfte von den Bundesländern und zur anderen Hälfte von den gesetzlich Versicherten getragen. Dies führt zu einer jährlichen Zusatzbelastung von 2,5 Milliarden Euro für die GKV. Die Versicherten spüren bereits die steigenden Beiträge, mit weiteren Erhöhungen in den kommenden Monaten zu rechnen.
Verfassungsrechtliche Bedenken
VdK-Präsidentin Verena Bentele hebt hervor, dass GKV-Beiträge nur für Leistungen eingesetzt werden dürfen, die direkt den Versicherten zugutekommen. Maßnahmen, die der gesamten Bevölkerung zugutekommen, sollten hingegen über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden. Die Entnahme von Mitteln aus der GKV zur Finanzierung der Krankenhausreform wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Verfassung angesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls bekräftigt, dass Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für den allgemeinen Haushalt verwendet werden dürfen.
Das Bundesgesundheitsministerium verteidigt jedoch die Verwendung von GKV-Geldern für die Reform, da die Krankenkassen ein Interesse an einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen hätten. Zudem ist dies Teil einer breiteren Diskussion über die Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds, der einen zentralen Bestandteil der Reform darstellt. Diese Fonds sollen den Ländern finanzielle Ressourcen für strukturelle Veränderungen bereitstellen.
Kritik an der Finanzierung
Ein neues Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing bezeichnet die geplante Finanzierung aus den GKV-Beiträgen als verfassungsrechtlich unzulässig. Die verpflichtende Beteiligung der GKV am Transformationsfonds sowie die Übertragung der Infrastrukturausgaben auf die Versicherten werden scharf kritisiert. Thüsing spricht von einer Zweckentfremdung der Beitragsmittel, die im Widerspruch zur Finanzverfassung des Grundgesetzes stünde. PKV.de unterstützt diese Sichtweise und fordert eine Finanzierung des Transformationsfonds über Steuermittel.
Die Kritik erweist sich als weitreichend. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betont, dass die Belastung der gesetzlich Versicherten unverhältnismäßig sei. Auch GKV-Vertreter und private Krankenversicherer äußern, dass die nicht Berücksichtigung von Beamten und Selbstständigen, die privat versichert sind, ein erhebliches Ungleichgewicht in der Kostenverteilung schaffe.
Perspektiven und Ausblick
Die Reform zielt darauf ab, die Kliniklandschaft zu optimieren, indem Doppelstrukturen abgebaut und eine stärkere Spezialisierung gefördert wird. Die Finanzierung soll durch eine Umstellung von Fallpauschalen hin zu einer strukturellen Vorhaltung medizinischer Angebote verbessert werden. Fachleute warnen jedoch, dass die Reform die bestehenden Finanzprobleme und Fehlanreize im System nicht ausreichend behandelt. ZDF stellt heraus, dass die versprochene Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kliniken fraglich ist.
Insgesamt ist die Situation angespannt, und der Rechtsweg, den die VdK-Mitglieder anstreben, könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland haben. Der Anfang ist mit Einsprüchen gegen die Beitragsbescheide der Krankenkassen gemacht, was möglicherweise bis vor das Bundesverfassungsgericht führen könnte.