Rhein-Sieg-Kreis

Einbürgerungsfest im Rhein-Sieg-Kreis: 128 neue Bürger feierlich begrüßt!

Am 25. Januar 2025 fand im „Dr.-Franz-Möller-Saal“ des Siegburger Kreishauses eine feierliche Einbürgerungstzeremonie statt. Unter den Anwesenden waren Dr. Michael Rudersdorf und Ludwig Neuber, die 128 Neubürger des Rhein-Sieg-Kreises willkommen hießen. Während der Veranstaltung betonte Rudersdorf die Bedeutung des Grundgesetzes sowie der Rechte und Pflichten, die mit der Einbürgerung einhergehen.

Die neuen Staatsbürger hatten zuvor vor der Einbürgerung ein feierliches Bekenntnis auf das Grundgesetz abgelegt, das durch das Singen der deutschen Nationalhymne noch unterstrichen wurde. Unter den 128 Eingebürgerten befand sich auch Siba Mohsen, die vor zehn Jahren aus dem Libanon nach Deutschland kam und dort ihre akademische Karriere begann. Mohsen, die in Frankfurt mit dem Deutschlernen begann, promovierte an der TU Dortmund im Bereich Informatik und arbeitet nun an einem wissenschaftlichen Projekt im Bereich Künstliche Intelligenz.

Herkunft und Zahlen

Die Mehrheit der neuen Staatsbürger stammte aus der Türkei (27 Personen) und Syrien (25 Personen). Zudem umfasste die Liste der Staatsangehörigkeiten auch Länder wie Russland, mit 12 neuen Staatsangehörigen, sowie Afghanistan, Indien und Libanon, unter anderen. Die genauen Zahlen sind wie folgt:

Land Anzahl
Türkei 27
Syrien 25
Russland 12
Polen 6
Libanon 4
Indien 3
Afghanistan 2
Gesamt 128

Die Wohnorte der Neubürger sind vielfältig, wobei Siegburg (25), Sankt Augustin (15) und Hennef (11) die größten Gruppen darstellen.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Für die Einbürgerung in Deutschland müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören in der Regel ein rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt von mindestens fünf Jahren oder eine verkürzte Frist von drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen. Ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist ebenfalls erforderlich. Die genauen Voraussetzungen umfassen:

  • Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (3 Jahre unter gewissen Bedingungen).
  • Nachweis ausreichend guter Deutschkenntnisse (Niveau B1).
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung, nachgewiesen durch den Einbürgerungstest.

Die Kosten für die Einbürgerung betragen 255 Euro pro Person, während für minderjährige Kinder die Gebühren reduziert sind.

Beratung und Unterstützung

Ludwig Neuber steht als persönlicher Ansprechpartner für Zugewanderte zur Verfügung und bietet Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung an. Kontaktaufnahme kann unter 02295 902318 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de erfolgen. Zudem ist das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241 13-3066 erreichbar.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hebt hervor, dass eine individuelle Beratung bei der Einbürgerung empfohlen wird. Das Antragsverfahren ist kumulativ, erfordert persönliche Beschwerden und wird nach einer umfassenden Prüfung durch die zuständigen Behörden abgeschlossen.

Diese neue Erhebung von Staatsangehörigen verkörpert nicht nur den Erfolg des einzelnen, sondern auch die Vielfalt und das integrative Potenzial des Rhein-Sieg-Kreises.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ausbadhonnef.de
Weitere Infos
rhein-sieg-kreis.de
Mehr dazu
bamf.de

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