
Der Prozess gegen vier Männer aus Remscheid, die des Mordes an einem somalischen Flüchtling verdächtigt werden, hat in Den Haag begonnen. Laut rga.de steht im Raum, dass die Angeklagten am 21. Juli 2022 den 23-jährigen Abdi R. so brutal geschlagen und getreten haben, dass dieser seinen Verletzungen erlag. Der erste Verhandlungstag fand bereits vergangene Woche statt, während die eigentliche Hauptverhandlung für den 11. März 2025 vorgesehen ist. Drei der vier Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Die Festnahme der Verdächtigen, deren Alter zum Zeitpunkt der Festnahme 19, 21 und 23 Jahre betrug, erfolgte Anfang August durch Spezialeinsatzkräfte in Remscheid. Ein internationaler Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde von der niederländischen Polizei ausgestellt und von deutschen Behörden vollstreckt. Das Gericht in Düsseldorf entschied im September über die Auslieferung in die Niederlande und verwies darauf, dass ein Streit zwischen Abdi R. und den Männern zu der tödlichen Prügelei geführt habe, während der genaue Grund des Konflikts weiterhin unklar ist. Medienberichte deuten darauf hin, dass möglicherweise Drogen eine Rolle gespielt haben könnten.
Der Vorfall und die Ermittlungen
Abdi R. lebte in einer Flüchtlingsunterkunft in Heerhugowaard, die etwa 90 Kilometer von Den Haag entfernt ist. Berichten zufolge waren die vier Angeklagten an einem Wochenende in Den Haag, wo der Vorfall im Kneipenviertel stattfand. Während des ersten Verhandlungstags wurden keine Zeugen vernommen; stattdessen diente er der Einhaltung gesetzlicher Fristen. Die Polizei wertet weiterhin Zeugenaussagen und Videomaterial aus, allerdings gibt es Bedenken, dass die Videos aufgrund von Sichtbehinderungen und Gegenlicht nicht ausreichend aussagekräftig sind.
Die Angeklagten sind wegen gemeinschaftlicher Tat angeklagt und müssen sich wegen des Vorwurfs der „fatale mishandeling“ (tödlicher Angriff) verantworten. Zwei der Verdächtigen bestreiten die Tat und belasten sich gegenseitig, während die anderen beiden bislang schweigen.
Hintergrund der Migration
Der Fall wirft auch Fragen zur allgemeinen Situation von Flüchtlingen und deren Integration auf. Eine Studie des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, wie auf migrant-integration.ec.europa.eu berichtet, zeigt, dass der Flüchtlingszuzug nach Deutschland in den Jahren 2010 bis 2015 nicht zu einem signifikanten Anstieg der Kriminalität geführt hat. So erreichte die Zahl der jährlichen Asylanträge im Jahr 2015 nahezu 477.000. Es gab jedoch keine Hinweise auf eine pauschale Zunahme der Kriminalität durch die Flüchtlingsmigration, auch wenn regional Unterschiede und spezifische Deliktarten zu beachten sind.
Die Studie stellte fest, dass migrationsspezifische Delikte nicht von deutschen Staatsbürgern begangen werden können. Bei anerkannten Flüchtlingen kann ein Anstieg in ihrer Zahl zu einem leichten Anstieg von Tatverdächtigen führen, jedoch nicht bei Gewaltverbrechen. Langfristige Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar und erfordern weitere Datenanalysen.
Die vorangegangenen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, mit denen Flüchtlinge konfrontiert sind, können in bestimmten Fällen auch zur Kriminalität führen. Insbesondere Migranten mit niedrigem Bildungsniveau neigen dazu, in ethnisch homogenen Gebieten zu leben, was möglicherweise die Kriminalitätswahrscheinlichkeit erhöhen kann.