
In Remscheid könnte bald eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Gastronomiebetriebe und andere Unternehmen zu motivieren, auf Mehrweggeschirr umzusteigen. Die Diskussion um die Steuer gewinnt an Intensität, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine ähnliche Abgabe in Tübingen für verfassungsgemäß erklärt hat. Diese Entscheidung könnte als Katalysator für ähnliche Initiativen in anderen Städten dienen, wie rga.de berichtet.
Bereits im Jahr 2023 brachte die Linkspartei das Thema auf die politische Agenda und forderte Handlungsoptionen, um Anreize für den Verzicht auf Einwegverpackungen zu schaffen. Vertreter der Linkspartei unterstreichen die Problematik des Verpackungsmülls, der in Remscheid zunehmend sichtbar wird. Die Stadtverwaltung hatte im vergangenen Jahr die Einführung der Steuer als sinnvoll erachtet, benötigte jedoch zunächst Gewissheit über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Geplante Regelungen und Koordination mit Nachbarstädten
Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke (CDU) bestätigte, dass die Stadt die Einführung der Steuer derzeit prüft. Dabei wird eine einheitliche Lösung angestrebt, die mit den Nachbarstädten Wuppertal und Solingen koordiniert werden soll. Die Höhe der Steuer in Tübingen beträgt 50 Cent pro Verpackung, was als Orientierung dienen könnte.
Das Umweltamt, die Technischen Betriebe Remscheid und die Stadtkasse werden an der Entwicklung der Kontrollen und der Umsetzung der Steuer beteiligt sein. Gleichzeitig hat Remscheid bereits eine Satzung verabschiedet, die die Nutzung von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Festen regelt. Dies könnte den Übergang zu einer umfassenderen Lösung erleichtern.
Rechtliche Hintergründe und Erfahrungen aus anderen Städten
Die kommunale Verpackungssteuer ist eine lokale Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen, die für den sofortigen Verzehr bestimmt sind. Ihr Ziel ist es, Einwegverpackungen zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Wie kommunalwiki.boell.de erläutert, haben bisher nur drei Städte eine solche Steuer eingeführt, wobei Kassel 1998 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war.
In Tübingen jedoch wurde die Verpackungssteuer seit ihrer Einführung im Jahr 2022 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Steuer, die verschiedene Raten für unterschiedliche Verpackungsarten vorsieht, führte nach nur einem Monat zu einer signifikanten Abfallreduzierung und einer erhöhten Nutzung von Mehrwegbehältern.
Weitere Städte wie Konstanz und Freiburg planen ebenfalls die Einführung einer Verpackungssteuer in der Hoffnung, ein ähnliches Ergebnis zu erzielen. Der Erfolg in Tübingen und die positive juristische Klärung bieten hierbei einen vielversprechenden Anreiz für Remscheid, die Thematik ernsthaft anzugehen.
Die politischen Beratungen in Remscheid werden voraussichtlich durch eine Anfrage der Linkspartei am 4. Februar im Ausschuss für Bürgerservice und Ordnung sowie die anschließende Behandlung im Stadtrat am 13. Februar weiter vorangetrieben. Die künftige Entwicklung bleibt spannend und könnte entscheidend für die lokale Abfallpolitik sein.