
In Nordrhein-Westfalen nehmen die Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen drastisch zu. Ein aktueller Bericht von n-tv zeigt, dass der durchschnittliche Eigenanteil innerhalb eines Jahres von 3.043 Euro auf 3.312 Euro gestiegen ist. Dies ist ein alarmierender Trend, der NRW in Bezug auf die Pflegekosten nur von Bremen und dem Saarland übertroffen wird. Im Vergleich dazu liegt der Bundesdurchschnitt bei 2.984 Euro.
Die Eigenanteile setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen, die unter anderem Pflege und Betreuung umfassen. Zusätzliche Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionen erhöhen die monatlichen finanziellen Belastungen für die Betroffenen. Besonders problematisch ist, dass die Zuschüsse für den Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim abnehmen. So liegen die Zuschüsse im zweiten Jahr bei 3.058 Euro, im dritten Jahr bei 2.719 Euro und im vierten Jahr sogar nur noch bei 2.295 Euro.
Forderungen nach Reformen
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat bereits politische Reformen gefordert, um die Belastungen der Pflegebedürftigen zu minimieren. Vdek fordert die Parteien auf, ihre Wahlversprechen zur bezahlbaren Pflege einzuhalten. Es wird eine ausreichende Finanzierung für den Bau und die Instandhaltung von Pflegeheimen durch die Bundesländer gefordert. Zudem soll der Staat die Ausbildungskosten für Pflegekräfte übernehmen, um die zukünftige Herausforderung in der Pflege zu adressieren.
Eine Auswertung des vdek zeigt, dass im ersten Aufenthaltsjahr der durchschnittliche Eigenanteil bereits 3.200 Euro beträgt, was einer Steigerung von 259 Euro im Vergleich zu den vorherigen Aufzeichnungen entspricht. Im Verlauf der Aufenthaltsdauer variieren die Eigenanteile: Im zweiten Jahr liegt dieser bei 2.957 Euro, im dritten Jahr bei 2.632 Euro und ab dem vierten Jahr stabil bei 2.226 Euro.
Langfristige Perspektiven
Um die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige in Zukunft zu verringern, hat der Gesetzgeber die Bundesregierung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beauftragt, die soziale Pflegeversicherung langfristig zu reformieren. Der Bericht dazu, der bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen aussprechen soll, berücksichtigt eine Vielzahl von Daten und Analysen, wie im Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dokumentiert. Dabei werden mögliche Szenarien für die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung bis zum Jahr 2060 betrachtet.
Insbesondere die Diskussion über eine Übernahme der Investitionskosten durch das Land sowie die Finanzierung der Ausbildungskosten der Pflegekräfte sind zentrale Themen, die in diesem Kontext behandelt werden. Die kontinuierliche Erhöhung der Eigenanteile erfordert dringend Maßnahmen, um die finanzielle Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und eine zukunftssichere Pflege zu gewährleisten.