
Die Zahl der Zwischenfälle mit Drohnen an Flughäfen in Nordrhein-Westfalen nimmt alarmierende Ausmaße an. Nach aktuellen Berichten von Radio Hochstift und ergänzenden Informationen von n-tv sind Behinderungen durch Drohnen im Jahr 2024 an den großen Flughäfen in NRW weitaus häufiger als noch 2023. Besonders am Paderborn-Lippstadt Airport sind die Behörden gefordert, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.
Im vergangenen Jahr berichtete die Deutsche Flugsicherung (DFS) von insgesamt 26 Zwischenfällen. Dazu gehören 12 Vorfälle am Flughafen Köln, 11 in Düsseldorf und 3 in Münster. Im Vergleich dazu waren es 2023 insgesamt nur 18 Vorfälle. Auch der Paderborn Airport blieb nicht verschont: Dort wurden 2024 zwei Vorfälle gezählt, was eine Steigerung im Vergleich zu einem Vorfall im Vorjahr darstellt.
Die Gefahren durch Drohnen
Die Situation ist brisant, denn das Steigenlassen einer Drohne in der Nähe eines Flughafens ist nicht nur ein großes Sicherheitsrisiko, sondern auch eine Straftat. Dies wird als „gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“ gewertet. Meldungen über Drohnensichtungen werden stets umgehend an die Polizei weitergeleitet, um potenzielle Gefahren schnell zu beseitigen.
In Büren-Ahden, dem Standort des Paderborn-Lippstadt Airports, gilt ein Verbotsradius von 1,5 Kilometern rund um den Flughafen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Luftverkehr nicht zu gefährden und die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten.
EU-weite Regelungen für Drohnen
Der Anstieg der Zwischenfälle fällt in einen Kontext, der durch die EU-weiten Regelungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte geprägt ist. Seit 2021 gelten neue Vorschriften, die auf einer Entscheidung der Europäischen Kommission basieren. Laut BMVI sind die Regelungen in drei Kategorien unterteilt: die offene Kategorie, spezielle Kategorien und zulassungspflichtige Kategorien. Diese strukturierten Vorgaben sollen unter anderem sicherstellen, dass Drohnen nicht in kritischen Luftverkehrsbereichen operieren.
Für Drohnenbetreiber in der offenen Kategorie gibt es spezifische Anforderungen hinsichtlich Gewicht und Einsatzgebiet. Insbesondere müssen Betreiber, deren Drohnen ein Gewicht von 250 Gramm überschreiten, sich registrieren. Das Ziel dieser Regelungen ist es, die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und Vorfälle wie die aktuell beobachteten Häufungen zu vermeiden.
Die Probleme mit Drohnen am Flughafen in Paderborn und anderen Standorten in Nordrhein-Westfalen verdeutlichen die Notwendigkeit strengerer Kontrollen und ein größeres Bewusstsein für die Risiken, die unbemannte Fluggeräte im Luftverkehr mit sich bringen.