Oberbergischer Kreis

Steigende Grundsteuer in NRW: Eigentümer müssen mit Überraschungen rechnen!

Im Jahr 2025 stehen die Eigentümer von Grundstücken in Nordrhein-Westfalen (NRW) vor einer massiven Umstellung in der Grundsteuererhebung, die aus der Reform von 2022 hervorgeht. Diese Reform zwingt zur Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude, dank der alten Werte, die teils seit 1964 unverändert geblieben sind. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer ganz auf einem neuen, marktorientierten Modell basieren.

Wie wa.de berichtet, könnten viele Eigentümer von unerwartet hohen Steuerbeträgen überrascht werden, selbst wenn die Hebesätze in ihren Kommunen gleich bleiben oder sogar gesenkt werden. In einigen Städten haben die Kommunen jedoch die Hebesätze erheblich angehoben, was zu drastischen Erhöhungen in der Steuerlast führen kann.

Überraschende Steuererhöhungen

Der Bund der Steuerzahler NRW geht davon aus, dass die Mehrheit der Eigentümer mit steigenden Zahlungen rechnen muss. Beispielhaft nennt die Berichterstattung von wa.de einen Verein in Düsseldorf, der für eine Turnhalle eine Grundsteuer von 4450 Euro zu entrichten hat, statt wie zuvor nur 280 Euro. Kritiker befürchten, dass unbebaute Grundstücke eine exorbitante steuerliche Belastung erfahren: eine Steigerung von 100 Euro auf bis zu 4000 Euro ist hier nicht unmöglich.

Die neuen Hebesätze, die von den Kommunen selbst festgelegt werden, variieren deutlich. finanzverwaltung.nrw.de führt 11 Kommunen in NRW auf, die einen Hebesatz von über 1000 beschlossen haben, während mit Verl im Kreis Gütersloh der niedrigste Hebesatz bei 238 zu finden ist. Kommunen können auch differenzierte Hebesätze erheben, welche zwischen Wohn- und Nichtwohnraum unterscheiden.

Neues System zur Grundsteuerberechnung

Die Finanzverwaltung NRW hat in etwa 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuerwertfeststellungen vorgenommen. Die neuen Berechnungsformeln, die ab 2025 gelten, setzen sich aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde zusammen. In Städten wie Monheim, mit einem Hebesatz von 354, und Lindlar, mit einem Hebesatz von 1048, werden die Eigentümer sich an deutlich gestiegenen Steuerbeträgen orientieren müssen.

Das neue System der Grundsteuer wird auch die Einführung der Grundsteuer C beinhalten, die ab 2025 ungenutzte, baureife Grundstücke höher besteuern soll. Diese Reform hat ihre Wurzeln im Mittelalter und war lange Zeit eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen in Deutschland. Die Reform richtet sich jedoch nach den Prinzipien der Aufkommensneutralität, was bedeutet, dass die Steuerbelastung für Bürger unterschiedlich ausfallen kann, selbst wenn die Hebesätze gleich sind.

Die komplexe Reform wird von vielen Kritikern angeprangert, nicht zuletzt wegen des erhöhten bürokratischen Aufwands. Viele fördern die Meinung, dass die neue Regelung in stark urbanisierten Gebieten bereits zu einer ungleichen Steuerlast führt. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Reform bestehen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der erhöhten Transparenzanforderungen, die die Eigentümer angehen. Der Erwerb der alten Einheitswerte gilt mittlerweile als verfassungswidrig, da diese nicht mehr den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen.

Die Möglichkeit, gegen die Grundsteuerwertbescheide Einspruch zu erheben, bleibt den Bürgern erhalten, was eine gewisse steuerliche Absicherung darstellt. Zukünftig wird auch die digitale Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal erforderlich sein, was zusätzliche Herausforderungen für die Eigentümer mit sich bringen könnte.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
wa.de
Weitere Infos
finanzverwaltung.nrw.de
Mehr dazu
mehrwertsteuerrechner.de

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