
Im Jahr 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide in Nordrhein-Westfalen (NRW) nach der umfassenden Reform zugestellt. Diese Erneuerung war nötig, um alle Grundstücke und Gebäude neu zu bewerten, da die bisherigen Werte veraltet waren. Viele Eigentümer müssen sich auf deutlich höhere Zahlungen einstellen. Das berichtet unter anderem WA.de. Trotz möglicher Senkungen oder Beibehaltungen der Hebesätze durch einige Kommunen ist der Bund der Steuerzahler NRW überzeugt, dass die Mehrheit der Eigentümer tendenziell mehr bezahlen wird.
Die Finanzen der Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens hat bereits für rund 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen. Das bedeutet, dass die Grundlagen für die Grundsteuererhebung zum 1. Januar 2025 gelegt sind. Städte und Gemeinden können ihre Hebesätze selbst festlegen, wobei diese innerhalb gesetzlicher Vorgaben liegen müssen. Laut finanzverwaltung.nrw.de sind aber die aufkommensneutralen Hebesätze lediglich Orientierung, die nicht verpflichtend sind.
Steigende Hebesätze und deren Auswirkungen
In NRW variieren die Hebesätze erheblich. Einige Kommunen haben die Hebesätze stark angehoben. Die Städte mit den höchsten Hebesätzen sind:
Stadt | Hebesatz (%) |
---|---|
Monheim | 354 |
Niederzier | 460 |
Lindlar | 1048 |
Windeck | 826 |
Inden | 797 |
Erkelenz | 467 |
Neunkirchen-Seelscheid | 783 |
Much | 819 |
Reichshof | 724 |
Odenthal | 891 |
Insgesamt haben 11 Kommunen in NRW Hebesätze über 1000 beschlossen. Der niedrigste Hebesatz findet sich in Verl (Kreis Gütersloh) mit 238%. Die Möglichkeit der differenzierten Hebesätze ermöglicht es den Gemeinden, je nach Eignung des Grundstücks für Wohnraum unterschiedliche Sätze zu erheben. Kritiker argumentieren häufig gegen die höheren Steuern für unbebaute Grundstücke, deren drastische Erhöhung dazu dienen soll, den Wohnraummangel in Ballungsgebieten zu bekämpfen.
Die Grundlagen der Grundsteuerreform
Mit der Grundsteuerreform verfolgt der Bund gemeinsam mit den Ländern das Ziel der Aufkommensneutralität. Dies bedeutet, dass das Gesamte Grundsteueraufkommen der Kommunen nach der Reform ähnlich hoch sein soll wie zuvor, ohne dass die Steuerlast für die Bürger zwangsläufig gleich bleibt. Laut finanzverwaltung.nrw.de hängt die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuer von mehreren Faktoren ab: dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem festgelegten Hebesatz. Bürger können somit unterschiedlich belastet werden – sie zahlen möglicherweise mehr, weniger oder bleiben sogar bei ihrem bisherigen Finanzaufwand.
Die neue Grundsteuer wird mithilfe eines dreistufigen Verfahrens ermittelt und berücksichtigt verschiedene Hebesätze für unterschiedliche Objektarten, wie beispielsweise die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke sowie Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Ermittlung der Grundsteuer ist eine Jahressteuer, die quartalsweise zu zahlen ist. Ab 2025 treten die neuen Regelungen in Kraft, und die Kommunen sind gefordert, die von ihnen festgelegten Hebesätze zu veröffentlichen.