Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen schafft Commercial Courts: Ein Meilenstein für Unternehmen!

Am Dienstag, den 11. März 2025, hat das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen eine wegweisende Verordnung zur Einrichtung eines Commercial Courts und von Commercial Chambers beschlossen. Diese Initiative kommt im Rahmen des Justizstandort-Stärkungsgesetzes, das am 4. Juli 2024 vom Bundestag verabschiedet wurde. Der Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach, lobte diesen Schritt als entscheidenden Meilenstein, um die spezialisierten Justizstrukturen zur Verbesserung der Prozessbedingungen für Unternehmen deutlich zu stärken, wie land.nrw berichtet.

Die neuen Commercial Courts in Nordrhein-Westfalen sind auf wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert, die einen Streitwert ab 500.000 Euro aufweisen. Der Commercial Court wird im Oberlandesgericht Düsseldorf angesiedelt sein, während an den Landgerichten in Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln Commercial Chambers eingerichtet werden. Diese Chambers sind für Verfahren ab einer Streitwertgrenze von mehr als 5.000 Euro zuständig, sofern Englisch als Verfahrenssprache gewählt wird. Dies ermöglicht eine effektive Abwicklung von Streitigkeiten, die aus internationalen Geschäftstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht resultieren, so cmshs-bloggt.de.

Neue Verfahren und Zuständigkeiten

Die Einführung dieser spezialisierten Gerichte entspricht dem Ziel des Justizstandort-Stärkungsgesetzes, das darauf abzielt, die deutsche Zivilgerichtsbarkeit für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zu verbessern. Dieser neue Ansatz ermöglicht es den Bundesländern, Commercial Courts einzurichten, die sich auf bestimmte wirtschaftliche Rechtsgebiete konzentrieren. Dabei sind sie zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, ausgenommen gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und unlauterer Wettbewerb, solange nur Unternehmen involviert sind.

Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Möglichkeit, dass Verfahren vollständig in englischer Sprache durchgeführt werden können. Dies richtet sich besonders an Unternehmen, die oft international agieren und die dadurch von einem einheitlichen und internationalen Verfahrensrahmen profitieren können. Die Bedingungen für die Verfahren können durch Gerichtsstandsvereinbarungen der Parteien festgelegt werden.

Kurzfristige Umsetzung der Reformen

Die neue Verordnung wird am 1. April 2025 vom Justizminister unterzeichnet und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Dies stellt sicher, dass die neuen Commercial Courts und Chambers zeitnah in Betrieb genommen werden. Die Spezialisierung an den Landgerichten Bielefeld und Essen, die auf das Recht der erneuerbaren Energien fokussiert sind, sowie die Spezialisierung am Landgericht Köln für Informationstechnologie werden intensiv ausgeweitet, sofern die Verfahren in englischer Sprache geführt werden.

Zusätzlich zu den administrativen Änderungen sind auch neue Formate zur Prozessorganisation geplant. So sollen Case-Management-Konferenzen eingeführt werden, um die Verfahren effizient zu strukturieren. Des Weiteren wird es für die Parteien möglich sein, ein Protokoll zu erhalten, das jede Aussage während der Verhandlungen festhält. Einziges Rechtsmittel gegen Entscheidungen dieser Commercial Courts ist die Revision zum Bundesgerichtshof, und das ohne vorherige Zulassung.

Derzeit plant auch das Oberlandesgericht Hamburg, einen Commercial Court mit drei spezialisierten Senaten einzurichten. Das wachsende Interesse an dieser Reform ist in mehreren Bundesländern zu beobachten, einschließlich Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die ganze Initiative signalisiert eine bedeutende organisatorische Evolution des Justizsystems in Deutschland, die über die reine Reform hinausgeht und eine weitreichende Strategie zur Förderung der internationalen Wirtschaftskommunikation und –kooperation darstellt.

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Beste Referenz
land.nrw
Weitere Infos
cmshs-bloggt.de

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