
In Nordrhein-Westfalen engagiert sich das Handwerk aktiv in der Resozialisierung von Inhaftierten. Die Initiative „Handwerk im Hafthaus“ hat zum Ziel, Gefangenen durch berufliche Qualifizierung den Weg zurück in die Gesellschaft zu erleichtern. Dies wird vor allem in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Geldern umgesetzt, wo etwa 500 männliche erwachsene Straftäter untergebracht sind. Rund 14.000 Menschen sind derzeit in 36 JVA in Nordrhein-Westfalen inhaftiert, und Geldern hat sich darauf spezialisiert, die berufliche Qualifizierung dieser Zielgruppe zu fördern. Laut Handwerksblatt ist dies eine bedeutende Maßnahme zur Integration ehemaliger Straftäter in den Arbeitsmarkt.
Die Ausbildung in der JVA Geldern erfolgt in verschiedenen Werkstätten. Diese beinhalten unter anderem Metall- und Tischlerwerkstätten. Gefangene arbeiten in Lerngruppen unter Anleitung qualifizierten Ausbildungspersonals und haben die Möglichkeit, in 18 Berufen eine Qualifizierung zu durchlaufen. Dazu gehören nicht nur traditionelle Handwerksberufe, sondern auch moderne Ausbildungsrichtungen wie die Fachbereiche Elektro, Metall und Bau. Über 236 Ausbildungsplätze stehen auf insgesamt 71.000 Quadratmetern zur Verfügung.
Berufliche Qualifikationen im Fokus
Die Palette der möglichen Qualifikationen reicht von Hochbaufacharbeitern bis hin zu Elektrotechnikern. Hier einige der angebotenen Berufe:
- Hochbaufacharbeiter/in
- Maurer/in
- Maler/in und Lackierer/in
- Industriemechaniker/in
- Elektroniker/in für Betriebstechnik
- Gärtner/in im Garten- und Landschaftsbau
- Fachlagerist/in
Laut handwerk-im-hafthaus.de werden die Inhaftierten auf die Prüfung durch verschiedene Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammer vorbereitet, sodass sie bundesweit anerkannte Abschlüsse erwerben können. Durch praxisnahe Ausbildung wird der Übergang in die Arbeitswelt nach der Haftentlassung erleichtert.
Die Initiative kooperiert eng mit regionalen Betrieben. In den letzten zwei Jahren konnten etwa 15 ehemalige Gefangene erfolgreich in permanente Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Dies unterstreicht nicht nur die Wichtigkeit der beruflichen Bildung im Gefängnis, sondern auch die Notwendigkeit, den Zugang zum Arbeitsmarkt für diese Gruppe gezielt zu verbessern.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Rehabilitierung
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Rehabilitierung von Straftätern haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat Maßnahmen zur Entschädigung und Rehabilitation auf den Weg gebracht. Dies umfasst unter anderem die Möglichkeit, Anträge auf die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu stellen und die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe bei bestimmten Bedingungen.
Darüber hinaus sollen Betroffene ermutigt werden, ihre Strafen durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten oder in Raten zu zahlen. Soziale Träger und die Gerichtshilfe werden in Zukunft eine aktivere Rolle spielen, um Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe zu erörtern. Diese Maßnahmen zeigen, wie wichtig es ist, dass das Justizsystem nicht nur Strafe, sondern auch Resozialisierung in den Fokus nimmt.
Insgesamt kann die Initiative „Handwerk im Hafthaus“ als richtungsweisend angesehen werden. Sie zeigt, wie durch gezielte berufliche Qualifizierung das Potenzial von Inhaftierten gefördert und deren Rückkehr in die Gesellschaft unterstützt werden kann. Gerade in einem Bundesland, in dem ein Drittel der Gefangenen aus städtischen Ballungsgebieten stammt, kann eine effektive Integration in den Arbeitsmarkt dazu beitragen, Rückfallquoten zu senken und die soziale Teilhabe zu fördern.