
Die Tragödie um die 13-jährige Emily, die am 30. Juni 2019 während einer Klassenfahrt nach London starb, ist erneut in den Fokus gerückt. Das Landgericht Mönchengladbach hat zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Das Urteil erging nach mehr als viereinhalb Jahren, die von Ermittlungen und rechtlichen Auseinandersetzungen geprägt waren. Emilys Vater, Kay Schierwagen, äußerte, dass dieser Tag zwar traurig sei, jedoch auch eine Art von Gerechtigkeit symbolisiere. Ihm zufolge lebt die Hoffnung, dass solch ein Vorfall in Zukunft verhindert werden kann.
Emily litt seit ihrem 6. Lebensjahr an Typ-1-Diabetes und benötigte regelmäßig Insulin. Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich während der Klassenfahrt rasant, nachdem sie zu Beginn der Reise über Übelkeit klagte. Trotz mehrmaliger Hinweise ihrer Mitschülerinnen reagierten die Lehrerinnen nicht adäquat. Sie hatten sich vor der Fahrt nicht ausreichend über die gesundheitlichen Vorerkrankungen der Schüler informiert, was das Gericht als eine erhebliche Pflichtverletzung wertete.
Der Verlauf der Klassenfahrt
Am ersten Tag der Klassenfahrt informierten Mitschülerinnen die Lehrer über Emilys schlechte Verfassung. Dennoch schritten die Lehrkräfte nicht unverzüglich ein. Stattdessen beauftragten sie andere Schülerinnen mit der Betreuung, was zu einer Überforderung und Missverständnissen führte. Erst als Emily fast nicht mehr ansprechbar war, wurde sie ärztlich behandelt. Bei ihrer Ankunft im Krankenhaus stellten die Rettungskräfte einen Blutzuckerwert von über 1400 mg/dl fest. konnte keiner vorschriftsmäßigen Insulinabgabe nachgekommen werden, was schließlich zu Emilys tragischem Herzinfarkt führte, ausgelöst durch eine schwere diabetische Ketoazidose.
Im Laufe der Verhandlungen stellte sich heraus, dass die Lehrerinnen erst kurz vor Eintreffen der Rettungskräfte von Emilys Diabetes erfuhren. Viele Fragen blieben unbeantwortet, so auch, ob die Kommunikation im Vorfeld der Reise ausreichend war. Die Lehrerin Anna A. wurde zu einer Geldstrafe von 23.400 Euro verurteilt, während Marina M. 7.200 Euro zahlen muss. Beide Lehrerinnen haben bereits Revision gegen das Urteil eingelegt.
Rechtliche Konsequenzen und Ausblick
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst die Ermittlungen eingestellt, jedoch auf Druck von Schierwagen wurden diese wieder aufgenommen. Der gesamte Fall wirft bedeutende Fragen über die Verantwortung von Lehrkräften und die ordnungsgemäße Aufsicht über Schüler auf. Emilys Tod hätte möglicherweise verhindert werden können, wenn rechtzeitig auf ihre gesundheitlichen Beschwerden reagiert worden wäre. Eine Gutachterin stellte fest, dass das frühzeitige Erkennen der Ketoazidose entscheidend gewesen wäre, um Emilys Leben zu retten.
Das Urteil, obwohl es für die betroffenen Lehrerinnen bitter ist, wird von Emilys Familie als richtungsweisend angesehen. Kay Schierwagen hofft, dass diese Rechtslage dazu beitragen wird, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Der Fall bleibt eine Mahnung an alle Beteiligten im Bereich der Schülerbetreuung und der Aufsichtspflicht.
Weitere Informationen über den Fall finden sich in den Berichten von RP-Online, ZDF und Diabetes-Anker.