
Die Debatte über die „Protected Bike Lane“ auf der Hohenzollernstraße in Mönchengladbach hat eine neue Wendung genommen. Am 25. Februar erließ das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Eilbeschluss, der die Stadt dazu verpflichtet, die geschützte Fahrradinfrastruktur innerhalb von drei Wochen zurückzubauen. Diese Entscheidung hat zu einer Beschwerde der Stadt am Montag geführt, die die Relevanz der Radverkehrssicherheit betont.
Die Hohenzollernstraße gilt als wichtige Alltagsroute für den Fahrradverkehr und wurde im Sommer 2023 mit einer speziellen geschützten Radspur ausgestattet, die als erste ihrer Art in Mönchengladbach gilt. Dabei wurde eine der beiden bestehenden Fahrspuren pro Richtung für Radfahrer umgewidmet. Die Maßnahme sollte die Sicherheit der Radler erhöhen, indem flache Klebebordsteine als bauliche Trennung zum motorisierten Verkehr eingeführt wurden. Doch die Einführung dieser Bordsteine ist umstritten, denn sie führten zu mehreren Unfällen, wobei Autofahrer die Bordsteine oftmals übersahen. Nach derInstallation von rot-weißen Warnbaken gab es jedoch keine Unfälle mehr.
Reaktionen auf den Gerichtsbeschluss
Oberbürgermeister Felix Heinrichs bekräftigt die Notwendigkeit eines sicheren Radwegs, insbesondere angesichts des schlechten Zustands der alten Radwege, die 2017 ihre Benutzungspflicht verloren hatten. Bedenken hinsichtlich der straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit der verwendeten Klebebordsteine wurden vom Gericht geäußert. Da das Gericht der Ansicht ist, dass bereits abgetrennte Radwege vorhanden sind, fehlen die Voraussetzungen für eine Umwidmung der Fahrspuren. Dies hat die Stadt vor die Herausforderung gestellt, die Rückbaufrist von drei Wochen einzuhalten, was sie als nicht umsetzbar erachtet.
In einer Sondersitzung des Hauptausschusses, die für den kommenden Montag geplant ist, wird die Stadtverwaltung alternative Lösungen zum Schutz der Radfahrenden diskutieren. Zentrale Maßnahmen sollen die Erneuerung der Fahrbahndecke und die Entfernung der beanstandeten Klebebordsteine sein. Ein vorläufig geplanter Radfahrstreifen soll mit einer einfachen durchgezogenen Linie markiert werden, der nur im Notfall überfahren werden darf. Diese Maßnahmen könnten bis zu den Osterferien abgeschlossen werden, wenn ein neuer Deckenüberzug auf allen Spuren der Hohenzollernstraße aufgebracht werden soll.
Öffentliche Sitzung und weitere Schritte
Ein Verzicht auf einen sicheren Radweg ist gemäß den Regelungen keine Option. Die umfassende Sanierung des Radweges, insbesondere neben der Baumreihe, könnte mehrere Millionen Euro kosten und viele Bäume gefährden. Am 17. März ist eine öffentliche Sitzung des Hauptausschusses um 15 Uhr im Ratssaal des Rathauses Abtei angesetzt, bei der weitere Schritte besprochen werden. Die Stadt Mönchengladbach hat bereits angekündigt, die Beschwerde gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss beim Oberverwaltungsgericht zu prüfen. Dafür bleibt der Stadt eine Frist von zwei Wochen.
Die Situation ist komplex und posiert sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Herausforderungen. Während die Stadt die „Protected Bike Lane“ als einen Fortschritt in der Sicherheit für Radfahrer sieht, ist die Aufrechterhaltung ihrer alten Infrastruktur in einem akzeptablen Zustand eine ebenso dringliche Aufgabe, die nicht vernachlässigt werden kann. Weitere Informationen zum Thema sind auf meine-woche.de sowie WDR verfügbar.