
Am 5. März 2025 fand ein wichtiger Ortstermin an der Isenstedter Straße K 56 in Gehlenbeck statt, bei dem die Schäden durch beschädigte Baumwurzeln im Zuge von Grabenräumarbeiten untersucht wurden. Anwesend waren unter anderem Harald Bloem, Arbeitsgruppenleiter im Straßenbauhof, Beatrix Aden, Amtsleiterin, sowie Matthäus Schmidt, der Dezernent. Diese Fachkräfte stehen vor der Herausforderung, wie mit den Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die Straßenbäume umzugehen ist. Die regelmäßigen Grabenräumarbeiten des Kreises werden in der Regel durch externe Fachfirmen durchgeführt, wobei für diese Maßnahmen ein jährliches Budget von 100.000 Euro zur Verfügung steht, was für etwa zehn Kilometer ausreichend ist.
In diesem Jahr wurden die Arbeiten an dem Straßenseitengraben nach fast zehn Jahren durchgeführt. Während dieser Tätigkeiten kamen die Wurzeln der angrenzenden Straßenbäume zu Schaden. Bloem erläutert, dass sich die Baumwurzeln in Richtung des Grabenwassers ausgedehnt haben, was die Situation komplizierte. Sofortige Pflegemaßnahmen an den geschädigten Wurzeln wurden eingeleitet, jedoch besteht laut Bloem keine akute Gefährdung für die Bäume, da nur die äußeren Wurzeln betroffen sind. Darüber hinaus stehen die Bäume auf Lößlehmboden, der eine gute Nährstoffversorgung gewährleistet. Dank regelmäßiger Pflege der Baumkronen wird von den Fachleuten eine vollständige Erholung der Bäume erwartet.
Wurzelschäden und deren Folgen
Die Wurzelschäden sind nicht nur eine lokale Problematik, sondern können auch weitreichende Auswirkungen haben. Laut Haufe können geschädigte Wurzeln die Standfestigkeit von Grenzmauern beeinträchtigen und sogar Abwasserleitungen verstopfen. Zudem lassen sie Plattenwege und betonierte Grundstücksauffahrten in Mitleidenschaft ziehen. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass Gerichte klargestellt haben, dass Schäden durch geschützte Bäume nicht zwingend zu ihrer Fällung führen sollten, sofern die Problematik mit vertretbarem finanziellen Aufwand behoben werden kann.
Ein zivilrechtlicher Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB könnte für Anwohner relevant sein, die sich durch störende Nachbarbäume betroffen fühlen. Hierbei wird jedoch hervorgehoben, dass abstrakte Gefahren ohne konkrete Anhaltspunkte nicht ausreichend sind, um eine Fällgenehmigung zu rechtfertigen. Dies zeigt die Komplexität im Umgang mit städtischem Baumbestand und den Herausforderungen, die sich im Rahmen von Bauarbeiten ergeben.
Die Bedeutung des Wurzelschutzes
Die Problematik der Wurzelschäden wird durch die Tatsache verstärkt, dass bei vielen Tiefbaumaßnahmen der Schutz von Bäumen oft missachtet wird. Trotz bestehender Standards, wie sie von der Urbane Vegetation betont werden, ist der sorgfältige Umgang mit Stadtbäumen essenziell. Die Wurzeln sind entscheidend für die Gesundheit und Stabilität von Bäumen. Schäden im Wurzelsystem können die Standsicherheit und Vitalität der Bäume gefährden, was langfristig zu ernsthaften Problemen führen kann.
In städtischen Umgebungen, wo die Bodenbedingungen oft ungünstig sind, kann die Versiegelung des Bodens den Gasaustausch sowie die Wasseraufnahme stark einschränken. Verdichtungen im Boden behindern die Wurzelentwicklung zusätzlich. Damit Wurzelschäden durch Bauarbeiten minimiert werden, sollten gezielte Eingriffe unternommen werden, um die Schäden so weit wie möglich zu begrenzen.
Ein effektiver Wurzelschutz umfasst nicht nur den Einsatz von Platten und Matten zur Lastenverteilung, sondern auch eine angemessene Baustellenabsicherung. Freigelegte Wurzeln müssen vor Austrocknung geschützt werden, und Wurzelverletzungen sollten dokumentiert und behandelt werden. Es empfiehlt sich, ein „Wurzelprotokoll“ zu führen, um alle Eingriffe und ihre Folgen festzuhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schutz der Wurzeln von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung eines gesunden Baumbestandes ist, insbesondere in urbanen Bereichen, wo die Ansprüche an Stadtgrün ständig wachsen. Eine sorgfältige baumfachliche Begleitung bei Tiefbaumaßnahmen wird daher immer wichtiger, um sowohl die Bäume als auch die Infrastruktur zu schützen.