
Am 14. Januar 2025 wurde in Nordrhein-Westfalen erneut das Thema Schulausfall aufgrund extremer Witterungsbedingungen diskutiert. Massiver Schneefall, der am 9. Januar 2025 einsetzte, führte zu erheblichen Problemen, insbesondere in den bergigen Regionen des Bundeslandes. In dieser Zeit stehen die Schulen vor der Herausforderung, das Wohl der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, während sie gleichzeitig auf die Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) reagieren müssen. Diese Informationen sind entscheidend für die Planung und Entscheidung über den Schulbetrieb.
Gemäß dem aktuellen Unwetter-Erlass, der die Handhabung von Unwetterwarnungen in NRW regelt, wird im Falle extremer Wetterereignisse ein klarer Ablauf vorgesehen. Der DWD gibt Wetterwarnungen heraus, die an die Bezirksregierungen weitergeleitet werden. In der Folge entscheiden regionale Koordinierungsgruppen Unwetter (RKU) über mögliche Schulausfälle. Diese Gruppen stehen in engem Kontakt mit dem Schulministerium, vor allem wenn landesweit Schulausfälle in Betracht gezogen werden. Eltern sollten idealerweise bis 18 Uhr des Vortags über einen möglichen Schulausfall informiert werden, чтобы sie ihre Kinder entsprechend betreuen können, wie Ruhr24 berichtet.
Handlungsleitlinien bei Extremwetter
Der aktuelle Erlass, der am 15. Oktober 2022 in Kraft trat, sieht vor, dass Schulleitungen bei massivem Schneefall auch Distanzunterricht anordnen dürfen. Lehrkräfte sind in der Pflicht, ihren Dienst in der Schule anzutreten, sofern dies die Witterungsbedingungen zulassen. Falls diese Anforderungen nicht erfüllt werden können, ist es möglich, dass Distanzunterricht von einem anderen Ort aus erteilt wird. Dies bedeutet jedoch, dass die Schulen auch sicherstellen müssen, dass ausreichend Beaufsichtigung für Schüler gegeben ist, die aufgrund verspäteter Mitteilungen im Schulgebäude ankommen, wie Schulministerium NRW informiert.
Eltern haben in Situationen extremer Witterungsverhältnisse das Recht zu entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Wenn sie sich gegen den Schulbesuch entscheiden, gelten die Schulversäumnisse als entschuldigt. Dies gilt insbesondere bei plötzlichen extremen Wetterverhältnissen, die nicht im Voraus geplant werden konnten. Hierbei ist die Verantwortung der Eltern entscheidend, um die Sicherheit ihrer Kinder zu gewährleisten. Bei entsprechenden Wetterereignissen, die nicht im Erlass berücksichtigt sind, haben die Eltern die Entscheidungsmacht, ob ihre Kinder zur Schule gehen oder nicht, wie BASS berichtet.
Umsetzung und Ausblick
Die Entscheidung über das Ruhen des Präsenzunterrichts wird von den Krisenmanagement-Teams der Bezirksregierungen getroffen, basierend auf den Meldungen des DWD. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Schulen über digitale Plattformen Aufgaben bereitstellen, auch wenn dies nicht als Distanzunterricht im klassischen Sinne gilt. Für die Zukunft sind die Regelungen bis zum 31. Juli 2030 evaluiert, um sicherzustellen, dass sie im besten Interesse der Schüler:innen anpassungsfähig bleiben.
In der aktuellen Situation, die durch den massiven Schneefall geprägt ist, bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Behörden und Schulleitungen entscheiden werden. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität, während gleichzeitig die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs durch digitale Lehrangebote gegeben ist. Observierung und Anpassung an die Wetterbedingungen sind in diesen Tagen besonders gefragt.