
Am 12. März 2025 berichtet die Kreispolizeibehörde Märkischer über die Ergebnisse der Verkehrskontrollen, die am Vortag in Plettenberg und Menden stattfanden. Diese Kontrollen sind Teil der laufenden Bemühungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Verkehrsverstöße. Verkehrskontrollen können gemäß § 36 Abs. 5 StVO ohne spezifischen Anlass durchgeführt werden, was der Polizei ein breites Spektrum an Befugnissen verleiht.
In Plettenberg wurden vier verschiedene Messstellen auf der Ziegelstraße, K 5 und der Attendorner Straße eingerichtet, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu überwachen. Die Radar-Messungen erbrachten unterschiedliche Ergebnisse.
Ergebnisse der Verkehrskontrollen in Plettenberg
Die Messungen auf der Ziegelstraße zeigen, dass zwischen 13:58 und 15:01 Uhr 48 Fahrzeuge erfasst wurden. Der höchste gemessene Wert betrug 47 km/h, obwohl nur 30 km/h erlaubt sind. Es wurden 12 Verwarngelder verhängt, jedoch keine Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Eine weitere Messstelle in Plettenberg-Hachmecke registrierte von 15:20 bis 16:20 Uhr 72 Fahrzeuge. Hier gab es 5 Verwarngelder und 3 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, der höchste Messwert lag bei 98 km/h (70 km/h erlaubt).
Auf der Attendorner Straße wurden zwischen 16:35 und 17:45 Uhr sogar 240 Fahrzeuge erfasst. Bei dieser Messung wurden 15 Verwarngelder und 4 Anzeigen ausgesprochen, wobei 74 km/h bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h gemessen wurden.
Die letzte Messung in Plettenberg fand von 17:55 bis 19:15 Uhr auf dem Grafweg statt, wo 173 Fahrzeuge erfasst wurden. Hier wurden 8 Verwarngelder und 1 Ordnungswidrigkeitenanzeige bei einem Höchstwert von 82 km/h (50 km/h erlaubt) verhängt.
Messstelle in Menden
Die Messungen in Menden verliefen mit 48.100 erfassten Fahrzeugen über einen Zeitraum von 12:00 bis 17:30 Uhr sehr umfangreich. Die Ergebnisse zeigten 15 verhängte Verwarngelder und 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Auch hier wurde der höchste Messwert mit 98 km/h (70 km/h erlaubt) registriert.
Die Polizei hat das Recht, verschiedene Kontrollen hinsichtlich der Verkehrstüchtigkeit durchzuführen. Autofahrer sind verpflichtet, unverzüglich anzuhalten, auch wenn sie es eilig haben, da dies andernfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zudem können die Beamten die Identität des Fahrers feststellen, den Zustand des Fahrzeugs kontrollieren und die Fahrtüchtigkeit überprüfen. Atem- und Drogenschnelltests können ebenfalls angeordnet werden, wobei die Teilnahme freiwillig ist, wie Juraforum erläutert.
Wirksamkeit der Verkehrskontrollen wird als Teil der Verkehrssicherheitsarbeit angesehen, die darauf abzielt, die Einhaltung von Verkehrsregeln zu gewährleisten. Maßnahme wie Aufklärungskampagnen und die Durchsetzung von Regeln gehören auch dazu. Gemäß Bussgeldkatalog sind die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung erheblich. Diese reichen von Bußgeldern, die bis zu 120 Euro betragen können, bis hin zu Punkten im Fahreignungsregister.
Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer spielt eine zentrale Rolle. Durch präventive Maßnahmen sollen Verkehrsunfälle minimiert und die Straßeninfrastruktur verbessert werden, um sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten. Die Bedeutung der Verkehrserziehung, etwa im Rahmen von Schulprogrammen, wird ebenfalls als Grundpfeiler für die zukünftige Verkehrssicherheit gesehen.