
Ein 54-jähriger Bilanzbuchhalter aus Köln steht seit Donnerstag vor dem Landgericht, weil er seine Ex-Partnerin körperlich angegriffen und sie laut Anklage vergewaltigt haben soll. Der Prozess begann im Saal 2 des Justizgebäudes, wo der Angeklagte die Vorwürfe bestritt und die Geschädigte als „durchweg verlogene Person“ bezeichnete. Er behauptete, die Beziehung nach einem Streit beendet zu haben und leugnete die Vorwürfe der Vergewaltigung, dass es am Tattag vielmehr zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen sei, so ksta.de.
Der Konflikt zwischen den beiden entstand nur fünf Wochen nach der Trennung. Am Tattag suchte der Angeklagte die Frau auf, um über eine gemeinsam gebuchte Reise zu sprechen. Die Situation eskalierte am Esstisch nach einer beleidigenden Äußerung; der Angeklagte griff sie zunächst körperlich an, drängte sie dann auf die Couch und äußerte Drohungen, darunter: „Ich bringe dich um“. Im Schlafzimmer, wo er nach seiner und der Kleidung eines möglichen neuen Partners der Frau suchte, wurde das Verbrechen verübt, während die Geschädigte versuchte, sich gegen die Übergriffe zu wehren.
Ein Anstieg der Vergewaltigungsfälle in Nordrhein-Westfalen
Der Fall des Bilanzbuchhalters ist nicht isoliert. Im Jahr 2022 wurden in Nordrhein-Westfalen rund 2.950 Vergewaltigungen erfasst, was einen Anstieg von fast 600 Fällen im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Insbesondere die Polizeibehörde Köln verzeichnete die meisten derartige Vorfälle mit 309 dokumentierten Vergewaltigungen, wie t-online.de berichtet. Dieser Anstieg wirft ein Schlaglicht auf die besorgniserregende Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt in der Region.
Zusätzlich zeigen die Daten, dass das Innenministerium 2.990 Personen als Opfer registriert hat, was einen signifikanten Anstieg von 2.385 im Jahr 2021 verdeutlicht. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen stieg ebenfalls, mit 2.388 Fällen, 370 mehr als im Vorjahr. Diese Entwicklungen spiegeln die wachsende Besorgnis über Gewalt gegen Frauen in Deutschland wider.
Die soziale Relevanz und Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Im Kontext solcher Vorfälle ist der „Monitor Gewalt gegen Frauen“ von Bedeutung, der am 3. Dezember 2024 veröffentlicht wurde. Der Bericht analysiert die Entwicklung geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland von 2020 bis 2022 und erörtert die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und die menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, wie es institut-fuer-menschenrechte.de anmerkt.
Die Geschädigte in dem aktuellen Fall wird als traumatisiert beschrieben. Obwohl eine beantragte Vernehmung ohne Anwesenheit des Angeklagten abgelehnt wurde, ist klar, dass die gesellschaftliche und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema der Gewalt gegen Frauen dringlicher ist denn je. Der Prozess wird fortgesetzt, und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bleibt auf die Tragödien gerichtet, die hinter den Statistiken stehen.