
Am Aschermittwoch, dem 5. März 2025, fand im Gürzenich in Köln eine umstrittene Tagung der AfD statt. Der zweite „konservative Metropolenkongress“ der Partei widmete sich dem Thema „Sicherheit in deutschen Ballungszentren“. Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch war unter den erwarteten Gästen. Im Vorfeld der Veranstaltung rechnete die Kölner Polizei mit mehreren Tausenden Demonstrierenden. Dies führte zu einer intensiven Planung und Abdichtung des Bereichs um den Gürzenich.
Die Veranstaltung der AfD zog zahlreiche Gegendemonstrationen an, die von Organisationen wie „Köln gegen Rechts“, „Köln stellt sich quer“ und „Omas gegen Rechts“ ins Leben gerufen wurden. Zudem schlossen sich Gruppen wie die Grüne Jugend, Fridays for Future und die SPD den Protesten an. Aufgrund der starken Mobilisierung war der Heumarkt, traditionell ein zentraler Kundgebungsort, nicht verfügbar, da die Tribünen des Rosenmontagszuges noch nicht abgebaut waren. Die Demonstranten mussten daher auf kleinere Plätze und zentrale Verkehrsachsen ausweichen.
Kundgebungen und Polizeiabsicherung
Die Polizei riegelte den Bereich um den Gürzenich strikt ab, um die Sicherheit während der Veranstaltung zu gewährleisten. Laut Express nahmen etwa 1500 Personen an den Gegendemonstrationen teil. Die Proteste verliefen laut Polizei ohne Zwischenfälle. Die AfD-Tagung selbst fand nicht im großen Festsaal, sondern in einem kleineren Erdgeschossraum statt, der normalerweise als Garderobe dient. Ralf Nüsser, Geschäftsführer der Koelncongress GmbH, erläuterte, dass die Vermietung an die AfD rechtlich nicht verhindert werden kann, da das Parteiengesetz die Gleichbehandlung aller Parteien vorschreibt.
Das Demonstrationsrecht in Deutschland, welches einen fundamentalen Bestandteil der Demokratie darstellt, gewährleistet den Bürgern das Recht auf friedliche Versammlungen. Gemäß Allrecht haben alle Bundesbürger ein verfassungsmäßig geschütztes Recht zu demonstrieren (Art. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 GG). Dieses Recht ist jedoch nicht unbegrenzt: Demonstrationen müssen bei der Polizei angemeldet werden, und die Teilnehmer müssen sich an geltende Auflagen halten. Gewalt oder verfassungsfeindliche Äußerungen können dazu führen, dass eine Zusammenkunft als „unfriedlich“ eingestuft wird und somit aufgelöst werden darf.
Die scharfe Kontroversität, die die AfD-Tagung umgibt, spiegelt die gespaltene Gesellschaft wider. Während die Partei ihre Themen und Positionen verteidigen möchte, engagieren sich zahlreiche Gruppen und Bürger in der Zivilgesellschaft, um ein Zeichen gegen Extremismus und Diskriminierung zu setzen.