Hochsauerlandkreis

Windkraft-Ausbau in Olsberg: Rat entscheidet am 30. Januar!

In Olsberg plant die Stadt die Errichtung von 54 Windkraftanlagen, die sich derzeit in verschiedenen Phasen der Planung oder im Bau befinden. Die Entwicklung wird begleitet von politischen Auseinandersetzungen und gesetzgeberischen Maßnahmen. In den umliegenden Gemeinden wie Rüthen, Brilon, Winterberg und Bestwig sind ebenfalls Windkraftprojekte in Arbeit. Laut bigge-online.de sollen die Windkraftanlagen in den Bereichen Helmeringhausen/Wulmeringhausen sowie Bruchhausen/Wiemeringhausen eine Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens erfahren.

Eurowind Energy GmbH plant in diesen Gebieten zwei Windparks mit insgesamt sieben Anlagen. Diese Windräder sollen jeweils 250 Meter hoch werden, und ein entsprechender Antrag für einen Vorbescheid wurde bereits beim Hochsauerlandkreis eingereicht. Die Stadt Olsberg hat signalisiert, dass sie ihr Einvernehmen für die meisten Anlagen versagen wird, weil sie außerhalb der festgelegten Windenergiebereiche des Regionalplans liegen. Insbesondere wird die Außerkraftsetzung der kommunalen Selbstverwaltung als problematisch angesehen.

Politische Rahmenbedingungen und Genehmigungsstatus

Ein weiterer aktiver Projektträger ist RWE, der plant, vier Windräder am Langerberg mit einer Höhe von jeweils 266,50 Metern zu errichten. Auch hier ist ein Antrag auf Vorbescheid in Bearbeitung. Ausschussmitglieder diskutieren, dass das gemeindliche Einvernehmen nur für bestimmte Feststellungen erteilt werden sollte. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass den Kommunen oft die Möglichkeiten fehlen, die Planung effektiver zu steuern.

Eine wichtige politische Entwicklung ereignete sich im Deutschen Bundestag, wo eine Einigung zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erzielt wurde. Diese Änderung soll die Windkraftplanung stärker auf ausgewiesene Gebiete beschränken und die Planungshoheit der Bundesländer stärken. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Akzeptanz und Ordnung beim Ausbau der Windenergie zu fördern und Missbrauch von Vorbescheidsverfahren zu verhindern.

Öffentliche Beteiligung und Genehmigungsprozesse

Eine entscheidende Rolle im Genehmigungsverfahren spielt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, das alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen für die Windenergieanlagen umfasst. Dafür sind immissionsschutzrechtliche, naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Vorgaben entscheidend. Laut fachagentur-windenergie.de kann zwischen einem vereinfachten und einem förmlichen Genehmigungsverfahren unterschieden werden.

In Olsberg beantragt die juwi AG Genehmigungen für sieben Windenergieanlagen, wodurch das Interesse an einer intensiven Prüfung und Diskussion von Einwendungen weiter wächst. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie erfolgen die Erörterungen nicht in Präsenz, sondern online. Die Prüfung erfolgt im Zeitraum vom 28. Juli bis 18. August 2021, während alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Eine endgültige Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen in Olsberg wird am 30. Januar im Rat der Stadt getroffen. Der Ausgang dieser Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Windkraftnutzung in der Region haben.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
bigge-online.de
Weitere Infos
hochsauerlandkreis.de
Mehr dazu
fachagentur-windenergie.de

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