
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in ausgewählten Testregionen eingeführt, darunter Hamburg, Franken und Teile von Nordrhein-Westfalen. Dies kündigte Hallo Herne an. Im Rahmen dieser Testphase sollen zusätzliche Schutzmaßnahmen implementiert werden, bevor der offizielle Start der ePA am 15. Februar 2025 erfolgt. Der Erfolg des Projekts hängt dabei wesentlich vom Verlauf der Testphase ab.
Die ePA ist als digitaler Gesundheitsordner konzipiert, der es gesetzlich Krankenversicherten ermöglicht, ihre Gesundheitsdaten zentral zu speichern. Dazu gehören unter anderem Arztbriefe, medizinische Befunde und Laborwerte. E-Rezeptdaten werden automatisiert in die ePA übernommen, was den Zugriff auf persönliche Gesundheitsinformationen erheblich erleichtert.
Funktionen und Verwaltung der ePA
Kinder und Jugendliche erhalten ebenfalls eine ePA, die bis zum 15. Lebensjahr von den Eltern verwaltet wird. Langfristig ist eine Integration von Dokumenten wie Impfpass, Zahnbonusheft und Mutterpass in die ePA geplant. Die Krankenkassen richten die ePA automatisch für Versicherte ein, die nicht widersprochen haben. Nutzer müssen dafür die ePA-App ihrer jeweiligen Krankenkasse herunterladen, die für aktuelle Smartphones und Tablets ab Android 10 oder iOS 16 verfügbar ist. Ein Zugriff über PC und Laptop wird ab Juli 2025 über den ePA-Client möglich sein.
Die App ermöglicht es Versicherten, Dokumente einzufügen, zu verbergen oder zu löschen. Der Zugriff auf Dokumente kann zudem für bestimmte Arztpraxen oder Apotheken zeitlich festgelegt werden. Auch wenn Arztpraxen nicht verpflichtet sind, alte Dokumente in die ePA einzutragen, wird ein sicherer und protokollierter Zugriff auf die enthaltenen Daten gewährleistet.
Datenschutz und Sicherheit
Während die ePA viele Vorteile bietet, wie den erleichterten Austausch medizinischer Informationen und die Vermeidung von Doppeluntersuchungen, bestehen auch Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Cyberangriffen und technischer Probleme. Ergänzend dazu informiert gesund.bund.de über die Identifikation und Authentifizierung im Zusammenhang mit der Nutzung der Telematikinfrastruktur.
Die Authentifizierung für den Zugang zur ePA erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder Gesundheits-ID. Zusätzlich können Methoden wie Fingerabdruck verwendet werden. Dies sichert, dass nur berechtigte Personen die gespeicherten Daten einsehen können. Krankenkassen haben zwar die Möglichkeit, medizinische Daten in die ePA einzustellen, jedoch keine Leserechte auf diese Daten, es sei denn, der Patient wünscht die Digitalisierung alter Befunde.
Für gesetzlich krankenversicherte Minderjährige gibt es keine speziellen Altersbeschränkungen für die Nutzung der ePA, allerdings gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur elterlichen Sorge. Eltern sind die gesetzlichen Vertreter ihrer minderjährigen Kinder und entscheiden, welche Dokumente in die ePA eingestellt werden. Ab dem 15. Lebensjahr können diese Jugendlichen, sofern sie einwilligungsfähig sind, die ePA selbstständig nutzen und ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung erteilen, unabhängig von der Zustimmung ihrer Eltern.
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig und bringt keine Einbußen in der medizinischen Versorgung für diejenigen, die sich gegen die Nutzung entscheiden. Ein Widerspruch kann jederzeit direkt an die Krankenkasse gerichtet werden; in diesem Fall muss die ePA samt aller Daten gelöscht werden.
Insgesamt stellt die Einführung der elektronischen Patientenakte einen bedeutenden Fortschritt in der digitalen Gesundheitsversorgung dar, auch wenn die Effektivität und Sicherheit derzeit im Fokus stehen.