Herford

Skandal im Rettungsdienst: Stiftung fordert Reform für deutschlandweite Standards!

Die Björn Steiger Stiftung, bekannt für ihr starkes Engagement im Bereich der Notfallversorgung in Deutschland, plant heute die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Diese Initiative resultiert aus der Besorgnis über erhebliche Mängel in der Notfallversorgung, die laut der Stiftung durch das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg weiter verschärft werden. Unterlagen für diese Klage sollen elektronisch eingereicht werden, um eine Reform des Systems voranzutreiben.

Stiftungs-Präsident Pierre-Enric Steiger kritisiert, dass der Bund seiner Verantwortung zur Gewährleistung eines flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes nicht nachkomme. Ein zentraler Punkt der Beschwerde ist die Feststellung, dass die derzeitige Regelung gegen das Grundgesetz verstoße, um die Möglichkeit für bundesweite Verbesserungen zu schaffen. Die Bebauung dieser Mängel ist notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung zu garantieren.

Kritik am neuen Rettungsdienstgesetz

Das am 2. August 2024 in Kraft getretene Rettungsdienstgesetz von Baden-Württemberg wird von der Björn Steiger Stiftung als nicht ausreichend betrachtet, um die Notfallversorgung zu optimieren. Nach den neuen Regelungen sollen Rettungskräfte in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 12 Minuten am Einsatzort sein, eine Maßnahme, die laut Stiftung nicht realistisch ist. Im Vergleich dazu war die Vorgabe zuvor eine Zeitspanne von 10 bis 15 Minuten, die oft überschritten wurde. Der Präsident der Stiftung äußert Bedenken, dass die neue Frist eingehalten werden kann.

Zusätzlich wird das Gesetz als veraltet und nicht innovativ beschrieben, da es nicht den internationalen Standards entspricht, und die Zuständigkeiten im Notfall unklar bleiben. Experten wie Prof. Dr. Andreas Pitz betonen, dass der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein funktionierendes Rettungsdienstsystem unzureichend geregelt sei. Dies betrifft insbesondere die gesetzlich verankerte „Sterbequote“ von 20 Prozent bei Herzinfarktpatienten, was für die Stiftung untragbar ist und als Gefährdung von Menschenleben angesehen wird.

Unterstützer der Verfassungsbeschwerde

Die Björn Steiger Stiftung, gegründet 1969 nach dem Tod von Björn Steiger, hat namhafte Kanzleien mit der Verfassungsbeschwerde beauftragt und erhält Unterstützung von verschiedenen Organisationen. Dazu gehören die AGSWN, der DBRD, das Notarztnetzwerk HonMed eG und die IG Privater Rettungsdienst Baden-Württemberg. Diese Gruppen stehen hinter dem Anliegen, Missstände im Rettungsdienst zu beseitigen und die Qualität der Notfallversorgung für alle Bürger zu erhöhen.

Der Einsatz der Stiftung für die Verbesserung des Rettungsdienstes hat historische Wurzeln, da sie auch an der Einführung der bundesweiten Notrufnummern 110 und 112 mitwirkte. Ihre Unternehmensziele sind darauf ausgerichtet, das Wohl der Notfallpatienten zu fördern und auf die bestehenden Defizite im System aufmerksam zu machen. Pierre-Enric Steiger fordert eine umgehende Reform, die aktuelle Standards überdenken und verbessern muss. Die Entwicklung könnte bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht, die mindestens ein Jahr dauern könnte, für die Beschwerdeführer entscheidend sein.

In Anbetracht der Situation und der angesprochenen Missstände hofft die Björn Steiger Stiftung durch ihre Verfassungsbeschwerde auf eine tiefgreifende Veränderung im Rettungswesen in Deutschland. Für die vielen Menschen, die auf einen funktionierenden Rettungsdienst angewiesen sind, ist dies ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.

Für weitere Informationen zu den Hintergründen der Klage und der Stellungnahme der Stiftung: Radio Herford, Tagesschau sowie Steiger-Stiftung.

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Beste Referenz
radioherford.de
Weitere Infos
tagesschau.de
Mehr dazu
steiger-stiftung.de

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