Herford

Neuen Bürgern gratuliert: 29 Einbürgerungen im Kreis Herford gefeiert!

Am 10. März 2025 fand im Kreishaus des Kreises Herford eine feierliche Einbürgerung statt, bei der 29 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen geheißen wurden. Die Veranstaltung wurde durch den Kreisdirektor Markus Altenhöner geleitet und erlebte eine lebhafte Begleitung von Familien, Freunden sowie Vertretern der Verwaltung und Politik. Ein wichtiger Bestandteil der Zeremonie war die offizielle Überreichung der Einbürgerungsurkunden an die neuen Bürger, die aus insgesamt 13 verschiedenen Ländern stammen.

Die Feier bot nicht nur einen passenden Rahmen zur Gratulation der neuen Staatsbürger, sondern auch die Möglichkeit des Austauschs zwischen den Einbürgernden und der Kommunalpolitik. Der jüngste neue Staatsbürger war gerade einmal 2 Jahre alt, während der älteste eine beeindruckende Altersgrenze von 52 Jahren erreichte. Die musikalische Untermalung übernahm Christian Burk, und ein Poetry-Slam-Beitrag von Anne Classes verlieh dem Event eine kreative Note. Kreis Herford berichtet, dass solche Einbürgerungsempfänge nun regelmäßig einmal im Monat stattfinden werden.

Einbürgerungsprozess und Anforderungen

Die Einbürgerung erfolgt auf schriftlichen Antrag, wobei die Antragsteller vorab einen kostenlosen Quick-Check zur Überprüfung der Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Der Antrag kann direkt bei der zuständigen Wohnortbehörde online gestellt werden, wobei alle erforderlichen Unterlagen digital oder persönlich eingereicht werden können. Die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford prüft dann die Anträge.

Für die Einbürgerung müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Insbesondere müssen Antragsteller ab 16 Jahren eigenständig den Antrag einreichen. Bei minderjährigen Kindern ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Zu den geforderten Unterlagen zählen unter anderem:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag.
  • Nationalstaatliches Ausweis-/Passdokument.
  • Personenstandsurkunden mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille.
  • Gültiger Aufenthaltstitel.
  • Nachweise über Einkommens- und Krankenversicherungen.
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mindestens B1).
  • Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse.

Die genauen Voraussetzungen sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für die Antragsteller gelten unter anderem ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland, finanzielle Sicherung des Lebensunterhalts und ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung. Die Gebühren liegen für volljährige Antragsteller bei 255 Euro und für minderjährige Kinder bei 51 Euro. Auch die Einbürgerung auf Grundlage der §§ 8, 9 oder 10 des StAG ist vorgesehen, was die verschiedenen Wege zur Erreichung der deutschen Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Kreis Herford Service informiert über genaue Gebühren und den Verfahren.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
kreis-herford.de
Weitere Infos
service.kreis-herford.de

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