Hamm

Zwangsversteigerung: Luftschutzbunker in Hamm bleibt unbesetzt!

In Hamm wurde ein Luftschutzbunker aus dem Zweiten Weltkrieg, gelegen an der Posener Straße, kürzlich zwangsversteigert, jedoch ohne ein positives Ende für die potenziellen Käufer. Nach einem intensiven Bietprozess, an dem mehr als 100 Interessierte und Schaulustige teilnahmen, erhielt der Bunker keinen Zuschlag. Ein sächsisches Unternehmen hatte mit einem Gebot von 117.000 Euro am meisten geboten, konnte jedoch aufgrund formeller Mängel leer ausgehen, berichtete wa.de.

Der Grund für die Zwangsversteigerung liegt in ausstehenden Grundbesitzabgaben des Eigentümers, weshalb die Stadt Hamm ein Vollstreckungsverfahren einleitete. Der Bunker, der eine Fläche von 915 Quadratmetern umfasst und mehr als 80 Jahre alt ist, steht bereits seit längerer Zeit leer. Er wurde 1941 erbaut und bot Schutz vor Luftangriffen. Ein markantes Ereignis in seiner Geschichte ist die Massenpanik, die am 25. Oktober 1944 während eines Luftalarms ausbrach und mehrere Todesfälle forderte, wie rtl.de ergänzt.

Der herausfordernde Zustand des Bunkers

Der Zustand des Bunkers wird von Gutachtern als ungepflegt und mit signifikantem Instandhaltungsstau beschrieben. Während der Versteigerung wurde zudem festgestellt, dass die Sanierungskosten mehrere hunderttausend Euro betragen könnten. Ein Abriss des Bunkers würde sogar über 600.000 Euro kosten, was die wirtschaftliche Nutzung des Objekts in Frage stellt. Der Bunker steht zwischen Wohnhäusern und wird zeitweilig als Abstellfläche für Autos genutzt, wie wa.de berichtet.

Die Versteigerung verläuft unter strengen formellen Anforderungen. Der Zuschlag konnte dem höchstbietenden Unternehmen nicht erteilt werden, da das Gebot von einer Gesellschaft und nicht von einer Privatperson abgegeben wurde, was gegen die Voraussetzungen verstößt. Gerichtssprecherin Nina Schraml wies darauf hin, dass die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen können. Die Stadt Hamm wird nun entscheiden, ob ein neuer Termin für eine Zwangsversteigerung angesetzt wird, abhängig von der Begleichung aller ausstehenden Forderungen.

Die Perspektiven für den Luftschutzbunker Nr. 5 sind ungewiss. Trotz seines historischen Wertes und der Möglichkeit, dass bei einer Sanierung eine Nutzung gefunden werden könnte, hemmt die finanzielle Belastung die weiteren Schritte. Ein Gutachter hatte unmissverständlich erklärt, dass eine wirtschaftliche Nutzung als extrem unwirtschaftlich einzustufen ist.

Die Versteigerung wird einen weiteren Verlauf nehmen müssen; wie die Stadt Hamm hier fortfahren wird, bleibt abzuwarten. Der Luftschutzbunker, Teil der bewegten Geschichte des Zweiten Weltkriegs, steht weiterhin als städtisches Mahnmal und ruft die Fragen nach Erhalt und Nutzung ehemaliger Schutzräume hervor.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
wa.de
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wa.de

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