
In Hagen, Nordrhein-Westfalen, kam es zu einem folgenschweren Vorfall, als die Polizei versehentlich eine legale Cannabisplantage zerstörte. Der Cannabisclub „High Life“ sieht sich nun mit einem erheblichen Verlust konfrontiert und fordert 270.000 Euro Schadenersatz für die Vernichtung von 900 Jungpflanzen. Diese Informationen wurden von RP Online bestätigt.
Der Vorfall geschah im Umfeld von Ermittlungen gegen einen vorbestraften Mann. Beamte fanden einen Bauplan, der den Verdacht einer Drogenplantage aufwarf. In der Folge wurde ein Durchsuchungsbeschluss für das Gebäude beantragt. Dabei war den Behörden jedoch nicht bekannt, dass die Plantage unter legalen Bedingungen betrieben wurde. Die Polizei setzte den Einsatz am 20. März fort, in der Annahme, einen Ermittlungserfolg erzielt zu haben. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde beschlossen, die Pflanzen zu vernichten.
Fehlende Informationen und Verantwortung
Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli äußerte sich kritisch zur Kommunikation zwischen den Ordnungsbehörden und der Bezirksregierung. Laut ihm sollten die Behörden besser informiert werden, wo Cannabisclubs aktiv sind. Der Anwalt des Cannabisclubs, Jens Gunnar Cordes, stellte klar, dass der Vermieter der Halle die Polizei über die legale Bewirtschaftung informiert hatte. Trotz dieser Hinweise schnitt die Polizei die 900 Cannabispflanzen ab und nahm sie mit.
Nach der Zerstörung der Pflanzen kalkulierte der Verein mit einer Ernte von etwa 45 Kilogramm Cannabis. Cordes schätzte den Verlust auf 270.000 Euro, ohne die Kosten für neue Setzlinge und andere Aufwendungen einzurechnen. Die Polizei prüft derzeit rechtliche Schritte, um zu klären, wie mit der Schadenersatzforderung umgegangen werden soll.
Kontext der Cannabislegalisierung
In einem größeren Kontext wird der Vorfall durch die aktuellen Entwicklungen der Drogenpolitik in Deutschland beleuchtet. Die Bundesregierung hat die Grenzen ihrer bisherigen Drogenpolitik erkannt, was zu einer neuen Gesetzgebung führte, die am 1. April 2024 in Kraft trat. Das Gesetz zielt darauf ab, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen und die Qualität von Cannabis zu kontrollieren. Dieses Vorhaben resultiert aus dem wachsenden Konsum in der Bevölkerung; im Jahr 2021 konsumierten über vier Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland Cannabis, wie Bundesregierung.de berichtet.
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelung sieht vor, dass Erwachsene bis zu drei Pflanzen privat anbauen dürfen. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Anbauvereinigungen Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum weitergeben. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Schwarzmarkt eindämmen, sondern auch die Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten verbessern und die Qualität des Produkts erhöhen. Dennoch bleibt der Besitz von Cannabis für Minderjährige verboten und unterliegt weiterhin strengen Regelungen.