Gütersloh

Elektronische Patientenakte: Startschuss für sicheres Gesundheitswesen!

Das Städtische Klinikum Gütersloh hat sich klar für die Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ausgesprochen. Der Sprecher des Klinikums betont, dass diese Maßnahme den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren wird. Ein zentraler Vorteil der ePA ist die schnelle Verfügbarkeit wichtiger Patientendaten in Notfallsituationen, wodurch die Behandlung entscheidend beschleunigt werden kann. Andreas Tyzak, der kaufmännische Leiter, macht darauf aufmerksam, dass bereits umfassende Sicherheitsvorkehrungen zur Minimierung von Risiken umgesetzt wurden.

Allerdings gibt Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu, dass es keine 100-prozentige Sicherheit für die einzelnen Akten geben kann. Er nimmt die Sicherheitsbedenken ernst und versichert, dass bis zum bundesweiten Start der ePA alle bekannten Sicherheitsmängel behoben sein werden. Lauterbach hat auch die Sicherheitsprobleme, die vom Chaos Computer Club (CCC) angesprochen wurden, zur Kenntnis genommen und betont, dass diese ebenfalls angegangen werden.

Sicherheitsprioritäten und Testphasen

Am Mittwoch starteten in drei Modellregionen – Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen – Praxen, Kliniken und Apotheken mit dem Testen der ePA. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Pilotphase genehmigt, die auf einem hohen Sicherheitsniveau durchgeführt werden soll. Gesundheitsminister Lauterbach bekräftigt, dass der bundesweite Einsatz der ePA für März oder April 2025 geplant ist und dass hierbei ein höheres Sicherheitsniveau angestrebt wird als in anderen Ländern.

Der CCC hatte verschiedene Schwachstellen in der digitalen Patientenakte nachgewiesen und deutlich gemacht, dass ein kritischer Umgang mit Sicherheitsmängeln erforderlich ist. Lauterbach äußerte Dankbarkeit für die Arbeit des CCC, da diese zur Verbesserung der Sicherheit beiträgt.

Rechtliche Aspekte der Nutzung der ePA

Ein interessanter Punkt in Zusammenhang mit der ePA ist die rechtliche Regelung zur Nutzung durch Minderjährige. Es gibt keine spezielle gesetzliche Altersbeschränkung für die Einrichtung und Verwendung der ePA. Für minderjährige Patienten gelten allgemeine rechtliche Vorschriften bezüglich der elterlichen Sorge. Während Eltern gesetzliche Vertreter ihrer Kinder in medizinischen Angelegenheiten sind, dürfen gesetzlich krankenversicherte Minderjährige ab 15 Jahren ohne Zustimmung der Eltern Vertragsärzte oder Krankenhäuser aufsuchen.

Wenn es um die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA und die Erteilung von Zugriffsrechten geht, müssen die gesetzlichen Vertreter einwilligen. Eltern haben die Kontrolle darüber, welche Dokumente in der ePA hinterlegt werden und wer Zugang hat. Einwilligungsfähige Minderjährige sind jedoch in der Lage, die Erlaubnis zur Datenverarbeitung in der ePA selbstständig zu erteilen, vorausgesetzt, ihre Einwilligungsfähigkeit ist im Einzelfall anerkannt.

Spätestens ab 15 Jahren sollten Minderjährige in der Lage sein, ihre ePA eigenständig zu nutzen, wobei eine frühere Einwilligungsfähigkeit ebenfalls möglich ist. Diese spezielle Regelung könnte den Umgang mit Gesundheitsdaten für viele junge Patienten erleichtern und die Selbstständigkeit im Gesundheitswesen fördern.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
radioguetersloh.de
Weitere Infos
stuttgarter-zeitung.de
Mehr dazu
bundesgesundheitsministerium.de

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