
Das Thema der Fahrzeugkennzeichen in Deutschland sorgt immer wieder für Diskussionen und Kontroversen. Besonders schlüpfrige oder politisch problematische Kombinationen stehen im Fokus der Öffentlichkeit. In einigen Städten und Bundesländern finden sich sowohl zulässige als auch verbotene Kombinationen, die oft auf die guten Sitten und den Schutz vor rechtsextremem Gedankengut abzielen. Diesbezüglich hat sich die Fahrzeugzulassungs-Verordnung als entscheidende Richtlinie etabliert.
So werden beispielsweise Kennzeichen wie „S-EX“, „SE-X“, oder „GE-IL“ in Städten wie Stuttgart, Segeberg und Gelsenkirchen genehmigt. Dies steht im Einklang mit den Vorschriften, die im Paragraf 8, Absatz 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung verankert sind. Hierbei wird jedoch auch klar auf die Ablehnung von bestimmten Kombinationen verwiesen, die als anstößig gelten. Ein Beispiel dafür ist das Kennzeichen „M-HJ-28“, welches abgelehnt wurde, da „HJ“ an die Hitlerjugend erinnert und damit in Deutschland als tabu gilt. Dazu kommt, dass die Zahl „28“ in Bayern ebenfalls als problematisch angesehen wird, da sie mit der rechtsextremen Organisation „Blood & Honour“ in Verbindung gebracht wird.
Verbotene Kombinationen in Deutschland
Die Liste der verbotenen Zahlen und Buchstabenkombinationen ist umfangreich. Zahlen wie 88, 888 oder 1888, die als „HH“ interpretiert werden können, sind ebenfalls untersagt. Diese Regelung gilt nicht nur bundesweit, sondern auch in den einzelnen Bundesländern, die spezifische Buchstaben- und Zahlenkombinationen definiert haben, um rechtsextremistisches Gedankengut zu verhindern. Eine Übersicht über die verbotenen Kombinationen in den einzelnen Bundesländern zeigt:
Bundesland | Verbotene Kombinationen |
---|---|
Baden-Württemberg | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Bayern | KZ, HJ, NS, SA, SS, AH, HH mit 88, 18, 28 |
Berlin | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Brandenburg | KZ, HJ, NS, SA, SS, 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888, 8818 |
Hamburg | Alle Verbindungen mit dem Nationalsozialismus oder Rassismus, z.B. „IS“ |
Hessen | KZ, HJ, NS, SA, SS, SD |
Mecklenburg-Vorpommern | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Niedersachsen | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Nordrhein-Westfalen | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Rheinland-Pfalz | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Sachsen | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Sachsen-Anhalt | KZ, HJ, NS, SA, SS, 88 |
Schleswig-Holstein | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Thüringen | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Zusätzlich gibt es regionale Besonderheiten in bestimmten Städten. So sind in Köln beispielsweise die Kennzeichen „K-Z“ und „K-ZZ“ untersagt. Im Saalekreis ist das Kennzeichen „SK-IN“ bekanntlich mit einem Hautzeichen verknüpft, und in Nürnberg werden „N-PD“ sowie „N-SU“ abgelehnt, da diese auf die Nationaldemokratische Partei Deutschlands bzw. den Nationalsozialistischen Untergrund hinweisen.
Diese Regelungen reflektieren die Bemühungen der deutschen Behörden, gegen die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts vorzugehen und die gesellschaftlichen Werte zu schützen. Der Umgang mit Fahrzeugkennzeichen ist somit weit mehr als nur eine administrative Maßnahme, sondern auch ein Beitrag zur politischen und gesellschaftlichen Kultur des Landes. Schlüpfrige und anstößige Kombinationen werden immer wieder neu bewertet und bleiben ein bedeutendes Thema in der öffentlichen Debatte.