Euskirchen

Waffe beim Feiern gezückt: 22-Jähriger schießt in Euskirchen!

Am Dienstag, den 15. April 2025, ereignete sich in Euskirchen ein Vorfall, der die örtlichen Polizeibehörden alarmierte. Um 17:39 Uhr meldeten mehrere Zeugen, dass ein Fahrer eines Pkw mit einer Waffe in die Luft geschossen hatte. Der Vorfall fand am Rüdesheimer Ring statt, als das Fahrzeug an einer roten Ampel anhielt.

Die alarmierten Polizeibeamten konnten das Fahrzeug auf der Kommerner Straße in Fahrtrichtung Euskirchen-Euenheim antreffen und kontrollieren. Im Auto befanden sich insgesamt vier Personen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde im Fußraum des Beifahrersitzes eine Schreckschusswaffe, auch bekannt als PTB-Waffe, gefunden und sichergestellt. Dies wurde von Blick Aktuell berichtet.

Details über den Fahrer und die Ermittlung

Der Fahrer des Wagens, ein 22-jähriger Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis, gab an, auf dem Weg zu einer Hochzeitsfeier zu sein. Während des Aufenthalts an der roten Ampel schoss er mehrfach aus dem Fenster in die Luft, was sowohl die anderen Verkehrsteilnehmer als auch Fußgänger in der Umgebung in Aufregung versetzte. Aufgrund des Vorfalls und seiner Waffe, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

In Deutschland gilt gemäß § 4 Waffengesetz, dass der Besitz von Waffen speziellen Bedingungen unterliegt. So müssen Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein und ihre Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung nachweisen. Auch die Nachweise über die entsprechende Sachkunde und ein Bedürfnis für den Waffenbesitz sind gefordert, wie das Bundeskriminalamt erläutert.

Die Zuständigkeiten für den Erwerb und Besitz von Waffen liegen bei den örtlichen Waffenbehörden, die je nach Bundesland variieren. Bei Verstößen müssen entsprechende Meldungen erstattet werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr und in der Öffentlichkeit zu gewährleisten. In diesem Fall ist es tatsächlich als besorgniserregend zu betrachten, dass der Fahrer trotz des elenden Verhaltens am Steuer die Kontrolle über das Fahrzeug und seine Handlungen hatte.

Die Ermittlungen sind bislang noch im Gange und dürften weitere Informationen über den Vorfall ans Licht bringen. Öffentlich bleibt die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen der Fahrer aus seinem Handeln ziehen muss und welche Maßnahmen getroffen werden, um derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

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