
Am 6. März 2025 tagt der alte Bundestag in einer besonderen Situation. Zu Sondersitzungen wurden für den 13. und 18. März 2025 einberufen. Der Anlass für diesen Schritt ist die Forderung eines Drittels der Abgeordneten der Union und der SPD. Bundestagspräsidentin wird die Sitzung einberufen, auch wenn eine Abstimmung im Ältestenrat nicht stattfand. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes können Sondersitzungen einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder verlangt wird.
Im Zentrum der Diskussion stehen Pläne von Union und SPD zur Aufweichung der Schuldenbremse. Diese wäre notwendig, um höhere Verteidigungsausgaben zu finanzieren und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur zu schaffen. Ein solcher Schritt erfordert jedoch eine Grundgesetzänderung, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat notwendig ist. Der alte Bundestag bleibt bis zur Konstituierung des neuen Bundestages arbeitsfähig.
Herausforderung der Zwei-Drittel-Mehrheit
Die Situation wird durch die Zugewinne der AfD und der Linken im neuen Bundestag kompliziert. Beide Parteien haben gemeinsam 216 Sitze, was mehr als ein Drittel der Abgeordneten entspricht und sich damit einer Sperrminorität annähert. Dies bedeutet, dass eine Grundgesetzänderung nur mit Zustimmung der AfD oder der Linken durchgeführt werden kann. Die CDU hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss, der die Kooperation mit beiden Parteien ausschließt, was die Position von CDU-Parteichef Friedrich Merz erheblich erschwert. Er erkennt die Schwierigkeiten für eine unionsgeführte Bundesregierung bei Verfassungsänderungen an, da eine Zusammenarbeit mit der AfD oder der Linken für die CDU nicht in Frage kommt.
Zusätzlich zeigt sich die FDP gesprächsbereit bezüglich Verteidigung, lehnt jedoch den Sondertopf für Infrastruktur ab. Auch die Grünen sind verärgert über den Umgang der Union, insbesondere der CSU, was die Verhandlungen weiter erschwert.
Kritik und rechtliche Herausforderungen
Die AfD prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidungen des alten Bundestags. Sie argumentiert, dass der neue Bundestag mit anderen Mehrheiten nicht legitim tätig werden könne. Vor diesem Hintergrund kritisiert BSW-Chefin Sahra Wagenknecht die Pläne als „größten Wählerbetrug“.
In der aktuellen politischen Lage ist auch die Wahl von Verfassungsrichtern betroffen. Der vakante Posten am Bundesverfassungsgericht wird derzeit kommissarisch von Richter Josef Christ geführt. CDU hat Robert Seegmüller als umstrittenen Kandidaten nominiert, jedoch fand keine Abstimmung im Bundestag statt. Diese Wahl erfordert ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit, die durch die Abwesenheit von Kooperation mit der AfD oder LINKEN zusätzlich erschwert wird.
Angesichts der finanziellen Herausforderungen, vor denen die neue Bundesregierung steht, wird eine Reform der Schuldenbremse als notwendig erachtet. Merz hält eine Reform jedoch für komplex und in naher Zukunft ausgeschlossen. Gespräche mit SPD, Grünen und FDP über Änderungen am Grundgesetz sind derzeit in Planung.