
Am 11. März 2025 ereignete sich ein alarmierender Vorfall im ICE 541 auf der Strecke von Köln nach Berlin. Ein Reisender drohte mit einem Messer und gab an, einen weiteren gefährlichen Gegenstand bei sich zu haben. In der Folge wurde der Zug im niedersächsischen Gifhorn gestoppt und geräumt, um die Sicherheit der 340 Passagiere zu gewährleisten. Die Reisenden mussten auf Ersatzbusse und Nahverkehrszüge umsteigen, blieben jedoch unverletzt, wie die Bundespolizei bestätigte. Der 44-jährige Beschuldigte war bereits den Behörden bekannt und hatte erst am Dienstagmorgen im Hauptbahnhof Hannover das Zugpersonal eines anderen ICE beleidigt und mit Gewalt gedroht, als ihm die Mitnahme seines Fahrrads verweigert wurde.
Die umgehende Festnahme des Mannes erfolgte durch Einsatzkräfte der Bundespolizei während des außerplanmäßigen Halt der Zugfahrt. Um den angesprochenen gefährlichen Gegenstand zu überprüfen, wurde der Zug geräumt. Die Bundespolizei überwachte die Situation und informierte die Reisenden über eine Durchsage, die darauf hinwies, dass die Lage gesittet verlief. Nach der Überprüfung konnten die Reisenden ihre Fahrt problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Wolfsburg fortsetzen.
Vorangegangene Vorfälle
Der Vorfall in Gifhorn erinnert an einen weiteren bedrohlichen Zwischenfall, der sich bereits am 29. Dezember 2024 im Hauptbahnhof Bremen ereignete. Damals korrespondierte die Bundespolizei zu einem alarmierenden Bericht eines Schaffners über einen bewaffneten Mann, der zwei junge Frauen mit einem aufgeklappten Messer bedrohte und äußerte, dass er Menschen töten wolle. Der 23-Jährige, der sich kurz darauf in einen ICE nach München begab, wurde wenig später von der Polizei festgenommen. Er trug Tarnfarbe im Gesicht und war bis dahin polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten ein Einhandklappmesser, Nun-Chaku, eine Wasserpistole mit Reizstoff und weitere Schlagwerkzeuge.
Beide Vorfälle werfen Fragen zur Sicherheit im deutschen Schienenverkehr auf. Die Verantwortung der Bahn und der Sicherheitsbehörden, die Reisenden zu schützen, gewinnt in Anbetracht solcher Bedrohungen an Bedeutung. Strafverfahren wurden in beiden Fällen wegen Bedrohung, Störung des öffentlichen Friedens und weiteren Delikten eingeleitet. Die Bundespolizei spricht in solchen Situationen von einem ernsthaften Eingriff in die öffentliche Sicherheit.
Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle die Notwendigkeit verstärken, Sicherheitsvorkehrungen im öffentlichen Nahverkehr zu verbessern, um Passagiere und Personal bestmöglich zu schützen.