Ennepe-Ruhr-Kreis

Notdienst-Ärztin in Witten: Bußgeld trotz Lebenrettung?

In Witten sorgt ein Bußgeld, das einer Mitarbeiterin des Notdienstes auferlegt wurde, für Aufregung. Die Frau war auf dem Weg zu einer schwer kranken Patientin, die an Lungenkrebs leidet und akute Atemnot hatte. Bei ihrer Anfahrt in einer 30er-Zone überschritt sie die Geschwindigkeit um acht km/h und wurde dabei geblitzt, was zu einem Bußgeld von 30 Euro führte. Der zuständige Arzt, Matthias Thöns, legt Einspruch ein, da er die Umstände als einen rechtfertigenden Notstand ansieht. Er argumentiert, dass die Einsicht, dass schnell geholfen werden müsse, in solchen Fällen entscheidend sei.

Jedoch wies der Ennepe-Ruhr-Kreis den Einspruch zurück. Die Behörde bemängelte, dass die Mitarbeiterin nicht schnell genug gefahren sei, um tatsächlich Zeit zu sparen. Das Argument des Kreises basiert auf einer Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die besagt, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen nur dann durch Notstand gerechtfertigt werden können, wenn dieser tatsächlich zu einer schnelleren Hilfe führt.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen für Entscheidungen in ähnlichen Fällen wurden in einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8. März 2021 formuliert. In diesem Fall wurde einem Arzt, der seine schwangere Ehefrau in akuter Lebensgefahr transportieren wollte, eine Geldbuße von 130 Euro auferlegt. Der Betroffene wurde verurteilt, weil er keine Rettungsdienste anforderte, was das Gericht als unzureichend ansah. Die entscheidende Leitsatz formuliert, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie zur Rettung von Leben zwingend notwendig ist und vorherige Versuche, Hilfe zu holen, unternommen wurden.

Die Entscheidung, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht geeignet war, um eine Lebensgefahr abzuwenden, und die Tatsache, dass eine Selbstfahrt oft nur bei außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt ist, spielen eine zentrale Rolle in der Argumentation des Kreises gegen Thöns. Der Arzt hatte sich in seiner Verteidigung darauf berufen, er hätte durch seine Handlung die Ressourcen des Rettungsdienstes schonen wollen. Dies sah das Gericht jedoch als unzureichend an.

Öffentliche Reaktionen und Fazit

Die öffentliche Reaktion auf diesen Vorfall ist gemischt. Viele Bürger zeigen Verständnis für die Notlage der Notdienst-Mitarbeiterin, während andere die strengen Regeln im Straßenverkehr betonen. Der Fall wirft Fragen auf, wie weit das rechtliche System in Notfällen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen sollte. Matthias Thöns äußerte in seinen Kommentaren den Frust, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis implizierte, sie hätten „schneller zu schnell fahren müssen“, um straffrei zu bleiben.

Somit bleibt abzuwarten, ob sich im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Entscheidung zugunsten der Notdienst-Mitarbeiterin finden lässt und wie diese rechtlichen Grundsätze in zukünftigen ähnlichen Fällen angewandt werden. Die rechtlichen Grundlagen und bisherigen Urteile fließen hierbei maßgeblich in die Diskussion ein, wie die Balance zwischen Straßenverkehrsordnung und der Notwendigkeit schneller Hilfe gewahrt werden kann.

Für weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen verweist Burhoff und Haufe auf einschlägige Urteile und deren Bedeutung im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Soester Anzeiger berichtet über die unmittelbaren Geschehnisse in Witten und die damit verbundenen Reaktionen der Öffentlichkeit.

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