
Im Zuge der neuen Regelungen für Cannabis-Anbauvereinigungen in Deutschland haben sich im Kreis Coesfeld bislang keine Ansätze zur Gründung solcher Clubs etabliert. Interessierte müssen sich, wie azonline.de berichtet, nach Optionen in umliegenden Städten wie Ahaus und Münster umsehen. Hannes Solling, Vorstandsvorsitzender des Clubs Layf e.V. aus Münster, betont, dass die Mitgliedschaft nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner aus Münster offensteht, sondern auch Personen aus angrenzenden Regionen willkommen sind. Die Clubs bieten außerdem regelmäßige Informationsveranstaltungen an, um neue Mitglieder zu gewinnen.
Das Mindestalter für die Mitgliedschaft in diesen Anbauvereinigungen liegt bei 21 Jahren. Über die reine Mitgliedschaft hinaus bewerben sich derzeit insgesamt 13 Anbauvereinigungen im Regierungsbezirk um die behördliche Genehmigung für den gemeinsamen Anbau und die Verteilung von Cannabis. Von diesen Anträgen haben bis zum 20. Januar 2025 bereits vier, darunter zwei aus Münster, einen positiven Bescheid erhalten.
Anforderungen an Anbauvereinigungen
Die Gründung einer Cannabis-Anbauvereinigung erfordert die Eintragung ins Vereinsregister sowie die Einhaltung strikter Vorgaben. Laut anwalt.de müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise bei der Bezirksregierung eingereicht werden, darunter ein Sicherheitskonzept und ein Jugendschutzkonzept. Diese Nachweise sichern unter anderem den Schutz des Anbaugebiets vor unberechtigtem Zugriff, insbesondere durch Minderjährige. Ein wesentliches Kriterium für die Genehmigung ist so auch die Einhaltung eines Abstands von mindestens 200 Metern zu Einrichtungen, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind.
Ein Antragsteller muss außerdem eine vertretungsberechtigte Person benennen, die unbeschränkt geschäftsfähig ist und sich im Umgang mit Cannabis als zuverlässig erweist. Bereits bestehende Anbauvereinigungen, wie der Club Layf e.V. in Münster, haben diesen Prozess erfolgreich durchlaufen und betonen die Bedeutung des Dialogs mit den Behörden. Tobias Groten, der Chef von Tobit, plant, Cannabis-Pflanzen in einem ehemaligen Schweinestall vor den Toren Münsters anzubauen.
Der Weg zur Genehmigung
Die Erteilung einer Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau erfolgt ausschließlich an eingetragene Anbauvereinigungen. Die Bedingungen für die Genehmigung sind umfassend. anwalt.de beschreibt den Antragsprozess, der die Gründung und die Registrierung der Anbauvereinigung, die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen sowie die Einreichung des Antrags umfasst. Dazu gehören unter anderem Nachweise über die Zuverlässigkeit aller Vorstandsmitglieder und Angaben zur voraussichtlichen Mitgliederzahl sowie der Größe der Anbauflächen.
Obwohl die anfängliche Euphorie um die Neugründung von Cannabis-Clubs etwas abgeflaut scheint, arbeiten bestehende Klubmitglieder daran, die Struktur ihrer Vereinigungen zu optimieren. So möchte der zweite Cannabis-Club in Münster die Mitgliedszahl kontrollieren, um nicht überrannt zu werden. Für die Anbauvereinigung „Joint Venture“ in Ahaus erteilte die Behörde Anfang des Jahres die finale Genehmigung. Die Vorsitzende Saskia Moseke gibt an, dass der Verein in der Anfangsphase erst einmal intern Klarheit schaffen möchte.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass trotz der geltenden Auflagen und der notwendigen Überprüfungen diverse Anbauvereinigungen in der Region bei der rechtlichen Umsetzung auf gutem Wege sind. Der Fortbestand und die erfolgreiche Planung dieser Clubs hängen nicht nur von der Gesetzgebung, sondern auch vom verantwortungsvollen Umgang aller Beteiligten ab.