
Der Bauern- und Obstbauverband (LOV) Coesfeld hat sich entschieden, eine formelle Beschwerde gegen die geplanten Maßnahmen im Kerbtal einzureichen. Diese Entscheidung folgt auf die Bekanntgabe, dass der Bund 80% der Kosten für das Projekt fördern wird, während der LOV den Kreis Coesfeld auffordert, die Pläne abzulehnen und die Maßnahme aus dem Gesamtpaket zu entfernen. Der Vorsitzende des LOV, Stefan Hüwe-Thesker, hebt die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit in dieser Angelegenheit hervor.
Kritische Punkte in Bezug auf das Kerbtal-Projekt sind das Entfernen des Bodens sowie die potenziellen Altlasten, die im Zuge der Arbeiten entdeckt werden könnten. Diese Faktoren könnten zu höheren Entsorgungskosten führen. Der Kreis Coesfeld hat jedoch erklärt, dass er die Entsorgungskosten übernehmen würde, sollte man auf belasteten Boden stoßen. Nach vier durchgeführten Probebohrungen geht der Kreis derzeit nicht von besonderen Altlasten aus.
Projektkosten und Ziele
Die geschätzten Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Kerbtals belaufen sich auf fast zwei Millionen Euro. Diese Summe beinhaltet einen Eigenanteil von 20%, welcher von der Gemeinde getragen werden muss. Das Kerbtal-Projekt ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das auch die Sanierung der Gräfte von Burg Vischering umfasst. Ein zentrales Ziel des Projekts ist die Schaffung eines neuen Lebensraums für Flora und Fauna sowie die Entwicklung eines temporären Gewässers.
Darüber hinaus wird im Rahmen des Projekts Bauschutt, der aus den Nachtkriegsjahren stammt, entfernt. Von Seiten der LOV und Anlieger wird jedoch der CO2-Ausstoß durch die Lkw-Konvois, die für die Transportarbeiten erforderlich sind, kritisch betrachtet. Dr. Thomas Wenning, der Vorsitzende des Umweltausschusses, betont hingegen die Vorteile des Projekts für die Artenvielfalt und sieht hierin eine Gelegenheit, Umweltprobleme der Vergangenheit zu beheben.
Ein Unterstützungsantrag soll am Mittwoch im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung besprochen werden. Eine Stellungnahme eines Anliegers liegt bereits vor, wird in der Sitzung jedoch nicht behandelt. Dabei hat der Kreistag das gesamte Klimaschutzpaket, einschließlich des Kerbtal-Projekts, in einer einstimmigen Abstimmung genehmigt. Wenning zeigt sich optimistisch, dass keine unangenehmen Überraschungen bezüglich etwaiger Altlasten zu erwarten sind, da die bisherigen Probeschürfungen als unbedenklich eingestuft wurden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Kontext der Altlasten sind die gesetzlichen Regelungen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) geprägt. Dieses Gesetz definiert Altlasten als stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Altlasten, die schädliche Veränderungen des Bodens verursachen könnten, müssen saniert werden. Die Sanierung umfasst Dekontaminationsmaßnahmen, die auf die Verringerung von Schadstoffen abzielen, sowie Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung von Schadstoffen zu verhindern.
Die Förderrichtlinie Altlasten vom 25.03.2014 sieht finanzielle Unterstützung für die Untersuchung und Sanierung von altlastenverdächtigen Flächen vor. Besonders geförderte Maßnahmen können bis zu 100% der Kosten abdecken, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. Die Förderung zielt darauf ab, Gefahren für Mensch und Umwelt zu beseitigen und den Flächenverbrauch durch die Sanierung schadstoffbelasteter Grundstücke zu reduzieren.
Die Diskussion um das Kerbtal-Projekt wird vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen und der angespannten Debatten über Umweltverträglichkeit und Risiken von Altlasten geführt. Das eingeleitete Verfahren wirft grundlegende Fragen zur Umwelt- und Ressourcenschonung auf und hat eine Vielzahl an Meinungen innerhalb der Bevölkerung und der politischen Gremien ausgelöst.
AZ Online berichtet, dass die Vorbereitungen für das Kerbtal-Projekt in vollem Gange sind, während RP Baden-Württemberg Informationen zu den Fördermöglichkeiten bietet. Für weitere Details zu Altlasten und deren Sanierung verweisen wir auf die Seite des Umweltbundesamtes.