
Im Jahr 2025 setzt die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken ihre erfolgreiche Veranstaltungsreihe „Frau und Beruf“ fort. Laut presse-service.de werden sowohl Online- als auch Präsenzseminare angeboten, die für die Teilnehmer kostenfrei sind. Diese Initiative reagiert auf den anhaltenden Bedarf, die Gleichstellung der Geschlechter im Beruf zu fördern.
Ein neuer Online-Veranstaltungskalender unter www.kreis-borken.de/frau-und-beruf bietet Interessierten die Möglichkeit, Seminare bequem nach Titel oder Veranstaltungsort zu filtern. Anmeldungen sind bis zum Vortag der Veranstaltungen möglich, wobei lediglich Vor- und Nachname sowie eine E-Mail-Adresse über ein Online-Formular angegeben werden müssen.
Erste Veranstaltung und Themen des Jahres
Die erste Online-Veranstaltung findet am Mittwoch, 22. Januar, um 19 Uhr statt. Referentin der Auftaktveranstaltung ist Magdalena Bernhardt, die das Thema „Arbeitsglück und Arbeitszufriedenheit“ näherbringen wird. Weitere Veranstaltungen des Jahres sind bereits im Online-Kalender einsehbar und eine gedruckte Broschüre mit den wichtigsten Informationen wird in kleiner Auflage verfügbar sein.
Die Notwendigkeit solcherInitiativen wird unterstrichen durch die Tatsache, dass Frauen nach wie vor in Führungspositionen unterrepräsentiert sind und im Schnitt weniger als Männer verdienen, wie Haufe berichtet. Viele Frauen tragen zudem die Doppelbelastung von Beruf und Familienbetreuung. Diskriminierung und sexuelle Belästigung im beruflichen Umfeld sind Themen, die weiterhin angesprochen werden müssen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Um die Gleichstellung im beruflichen Kontext voranzutreiben, existieren zentrale Gesetze wie das Bundesgremienbesetzungsgesetz und das Bundesgleichstellungsgesetz. Diese Gesetze zielen darauf ab, Ungleichbehandlungen zwischen den Geschlechtern im öffentlichen Dienst abzubauen. Besonders hervorzuheben ist die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten, die in der Bundesverwaltung und Bundesunternehmen verpflichtend eingesetzt wird. Private Unternehmen können freiwillig eine Gleichstellungsbeauftragte berufen, die die Gleichstellung in Entscheidungsprozesse einbringt und besonderen Kündigungsschutz genießt.
Auf Bundesebene ist die Gleichstellungsbeauftragte meist weiblich, während die Regelungen auf Landesebene variieren. Auch die Diskriminierung von Männern und diversen Personen wird in diesem Kontext von Gerichten unterschiedlich behandelt. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten umfassen unter anderem die Mitwirkung an Maßnahmen zur Beseitigung von Unterrepräsentanzen und den Schutz vor sexueller Belästigung.
Der Gender Pay Gap und gesellschaftliche Strukturen
Ein zentraler Aspekt bei der Gleichstellung ist der Gender Pay Gap, der laut Antidiskriminierungsstelle im Jahr 2022 etwa 18 Prozent betrug. Diese Lücke wird teils durch gesellschaftliche Strukturen erklärt, da Frauen oft in schlechter bezahlten Berufen arbeiten und seltener in Führungspositionen zu finden sind. In vielen Fällen verdienen Frauen bei vergleichbaren Positionen weniger als Männer. Ein nicht unerheblicher Anteil des Gender Pay Gaps bleibt unerklärt, was mögliche diskriminierende Praktiken ans Licht bringt.
Die fortlaufenden Bemühungen um Gleichstellung und die Bekämpfung diskriminierender Strukturen sind unerlässlich, um ein gleichberechtigtes Arbeitsumfeld für alle Geschlechter zu schaffen. Die Veranstaltungsreihe „Frau und Beruf“ spielt hierbei eine zentrale Rolle und lädt zur aktiven Teilnahme ein.
Für weitere Informationen können Interessierte die Kontaktdaten der Pressestelle der Stadt Stadtlohn nutzen: Markt 3, 48703 Stadtlohn, E-Mail: pressestelle@stadtlohn.de, Telefon: +49 02563-87130, Internet: www.stadtlohn.de.