
Am Flughafen Köln/Bonn kommt es derzeit zu erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr. Der Flughafen Köln/Bonn vermeldet einen Personalengpass, der zahlreiche Flugstreichungen zur Folge hat. Insbesondere die Passagiere müssen sich auf regelmäßige Verzögerungen im Check-in und bei den Sicherheitskontrollen einstellen. Einige Flüge fallen sogar komplett aus, was die Situation für Reisende zusätzlich erschwert.
Aktuelle Informationen zu den ausgefallenen Flügen sind am 11. Januar 2025 um 10 Uhr verfügbar. In der Vergangenheit kam es bereits in verschiedenen Abschnitten des Vorjahres zu ähnlichen Problemen, wie etwa einem Warnstreik der Gewerkschaft Verdi am 14. März 2024, der alle geplanten Flüge am Flughafen betraf. Flüge wurden entweder annulliert oder umgeleitet, wodurch nur wenige regelmäßig starten konnten. Nach diesen Warnstreiks normalisierte sich die Lage jedoch am 15. März 2024 wieder.
Reiseplanung und Streikmaßnahmen
Flugreisende sollten sich vor ihrer Anreise vergewissern, ob ihre Flüge betroffen sind, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Zuletzt gab es einen unangekündigten Verdi-Streik am 7. März 2024, der von 3:30 Uhr bis 24 Uhr die Sicherheitskontrollstellen betraf. Obwohl der Frachtverkehr am Flughafen Köln/Bonn mehrheitlich betroffen war, blieben Passagierflüge in der Regel ungestört.
Um die Situation während der Umstände zu verbessern, können Fluggäste über das Online-Tool „CGNGateWay“ ein personalisiertes Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle buchen. Dies ist bis zu 72 Stunden und bis zu einer Stunde vor dem Abflug möglich. Durch diese Maßnahme soll die Auslastung der Sicherheitskontrollen gleichmäßiger gestaltet und Wartezeiten an allen Kontrollspuren reduziert werden. Für die gebuchten Zeitfenster stehen speziell ausgewiesene Kontrollspuren zur Verfügung.
Alternativen und Passagierrechte
Bei einer Annullierung oder Verspätung von Flügen haben Passagiere verschiedene Optionen. Sie können beispielsweise einen Ersatzflug bei der Airline anfordern. Dabei muss die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen wie kostenlose Mahlzeiten und Getränke anbieten, sofern die Wartezeit dies erfordert. Sollte ein Ersatzflug erst am nächsten Tag möglich sein, ist die Airline auch verpflichtet, eine Hotelunterbringung sowie den Transport dorthin sicherzustellen. Diese Regelungen gelten, selbst wenn die Airline ihr eigenes Personal nicht rechtzeitig bereitstellen kann, da Streik keine außergewöhnlichen Umstände darstellen.
Fluggäste sollten ihre Rechnungen und Quittungen aufbewahren, um mögliche Rückforderungen geltend zu machen. Gemäß der Fluggastrechteverordnung haben sie Anspruch auf Ausgleichsleistungen von 250 bis 600 Euro, wobei die Höhe der Entschädigung von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen abhängt. Wer auf seinen Flug verzichtet, hat zudem das Recht, den Ticketpreis zurückzufordern, was in der aktuellen Lage einen wichtigen Punkt darstellt.
Insgesamt bleibt es für Fluggäste wichtig, sich vor Reisen über ihre Flüge zu informieren und die gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Anliegen bestmöglich zu regeln. Die aktuelle Situation am Flughafen Köln/Bonn zeigt, wie entscheidend es ist, gut vorbereitet in die Reise zu gehen.