
Der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen, vorgestellt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, hat bereits in der ersten Phase zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen ausgelöst. Bislang sind 40 Klagen gegen die Pläne bei den Verwaltungsgerichten eingegangen. Besonders stark betroffen ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wo 17 Klagen registriert wurden. Auch in Aachen sind sechs Klagen bearbeitet worden, und weitere Verfahren sind in Gelsenkirchen (5), Arnsberg (7), Minden (4) sowie Münster (3) anhängig. Ein Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts konnte jedoch keinen Zeitrahmen für eine erste Entscheidung nennen, was die Unsicherheiten um den Krankenhausplan erhöht.
Wie t-online.de berichtet, wurden den Krankenhäusern in NRW bereits Mitte Dezember 2024 die zukünftigen Leistungsangebote mitgeteilt. Der neue Krankenhausplan, dessen Umsetzung am 1. April 2025 begonnen werden soll, zielt darauf ab, die stationäre medizinische Versorgung zukunftsfähiger zu gestalten. Dazu gehört unter anderem, dass sich Krankenhäuser auf bestimmte Behandlungen spezialisieren und die Qualität verbessern sollen. Klare Regeln sollen zudem verhindern, dass es zu einer Überlappung der Angebote kommt.
Hintergrund des Krankenhausplans
Die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen umfasst derzeit 306 Krankenhäuser mit insgesamt 526 Standortvarianten. Diese Struktur soll durch den neuen Krankenhausplan erheblich verändert werden. Die Landesregierung visiert an, dass künftig nicht mehr in Betten, sondern in Leistungsgruppen und Fallzahlen geplant wird. In den neuen Vorgaben werden für jede der 64 medizinischen Leistungsgruppen bestimmte Qualitätsstandards festgelegt, die unter anderem Fallzahlen und technische Ausstattung betreffen. Ziel dieser Strategie ist es, die Qualität der stationären Versorgung insbesondere in den Grund- und Spezialversorgungen zu gewährleisten und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen den Einrichtungen zu verringern.
In der neuen Planungssystematik sollen 90 % der Bürger in Nordrhein-Westfalen ein Krankenhaus mit allgemeinen internistischen oder chirurgischen Leistungen innerhalb von 20 Autominuten erreichen können. Kritiker, darunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), befürchten jedoch, dass durch die Schließung kleinerer Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Gebieten, längere Anfahrtswege für Patienten und eine Überlastung größerer Kliniken die Folge sein könnten.
Finanzielle Unterstützung und Investitionen
Um die angestrebten Strukturveränderungen zu realisieren, stellt die Landesregierung insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Diese Mittel sollen in der laufenden Legislaturperiode bewilligt und bis zum Jahr 2030 ausgezahlt werden. Bereits im Dezember 2024 wurden erste Förderbescheide in Höhe von 409 Millionen Euro an acht Krankenhäuser überreicht, was die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Reformen unterstreicht.
Während einige Akteure der Krankenhauslandschaft die Änderungen unterstützen, äussern Experten wie der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung. Auch die Stimme von Sascha Klein, Vize-Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, ist heute gefragt, wenn es um die praktische Umsetzung der neuen Standards geht. „Wir brauchen Veränderungen“, so Klein, der die Investitionsmittel als wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgung hervorhebt. Die Ängste um die wohnortnahe Versorgung und die künftigen Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor sind jedoch nicht von der Hand zu weisen.
Mit der Vorlage des neuen Plans und den bereits eingegangenen Klagen steht Nordrhein-Westfalen an einem entscheidenden Punkt. Es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Auseinandersetzungen verlaufen. Der Krankenhausplan soll schließlich eine deutliche Verbesserung der Krankenhausversorgung ermöglichen, ohne die Grundversorgung für die Bevölkerung zu vernachlässigen.
Für weitere Informationen und Details zur neuen Krankenhausplanung können Interessierte die Website des Ministeriums unter mags.nrw besuchen.