Aachen

Frühzeitig Briefwahl beantragen: Frist bis zum 19. Februar!

Das Städtische Wahlamt Aachen informiert die Wahlberechtigten über die Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025. Die Bürger*innen werden gebeten, ihre Anträge frühzeitig zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am 19. Februar um 23:59 Uhr. Ein Online-Briefwahlportal steht unter aachen.de/bundestagswahl2025 zur Verfügung.

Die Anträge können auch formlos per E-Mail an wahlen@mail.aachen.de oder postalisch an das Wahlamt am Blücherplatz gesendet werden. Für die Beantragung sind der Vor- und Nachname, die Adresse, das Geburtsdatum und eventuell eine abweichende Versandadresse notwendig. Die beantragten Briefwahlunterlagen sollen voraussichtlich ab dem 10. Februar versendet werden.

Erweiterte Wählermöglichkeiten

Das Wahlamt bietet eine Reihe von Optionen, um den Bürger*innen die Stimmabgabe zu erleichtern. Ab dem 10. Februar können die Wahlberechtigten auch direkt vor Ort im Wahlamt am Blücherplatz oder in den Bezirksämtern wählen. Montags bis freitags stehen den Bürger*innen erweiterte Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ohne besonderen Grund Briefwahl beantragen. Dies gilt ebenfalls für jene, die sich temporär im Ausland aufhalten. Der Antrag auf Wahlschein muss bei der Gemeinde des Hauptwohnortes gestellt werden, ohne dass eine Begründung notwendig ist. Die erforderlichen Angaben sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Besondere Regelungen und Fristen

Der Wahlschein wird zusammen mit den Briefwahlunterlagen versendet, die entweder an die Wohnanschrift oder an eine andere gewünschte Adresse geschickt werden. Eine persönliche Abholung der Unterlagen ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus kann die Briefwahl auch vor Ort stattfinden, wobei die entsprechende Stelle voraussichtlich vier Wochen vor der Wahl öffnet.

Es ist wichtig, dass der Antrag auf Wahlschein frühzeitig gestellt wird, da es nicht erforderlich ist, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten. Der Antrag kann bis zum Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr eingereicht werden, in Ausnahmefällen auch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr. Wahlberechtigte mit Behinderungen haben zudem die Möglichkeit, Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.

Das Wählerverzeichnis enthält alle wahlberechtigten Personen einer Gemeinde am Wahltag. Die Gemeindebehörden müssen vor jeder Bundestagswahl ein neues Wählerverzeichnis anlegen, basierend auf den Melderegistern der Meldebehörden. Als Stichtag für die Eintragung von Amts wegen gilt der 42. Tag vor der Wahl, der am 12. Januar 2025 war. Die Wählerverzeichnisse werden am Wahltag dem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt, der lediglich Schreibfehler korrigieren darf.

Wahlberechtigte, die aus dem Ausland teilnehmen möchten, müssen sicherstellen, dass ihr Wahlbrief ausreichend frankiert ist. Innerhalb Deutschlands entfällt das Porto für den Wahlbrief, während es bei Sendungen aus dem Ausland selbst getragen werden muss. Die Wahlunterlagen werden nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und Druck der Stimmzettel versandt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
aachen.de
Weitere Infos
serviceportal.aachen.de
Mehr dazu
bundeswahlleiterin.de

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