Im Stadtteil Mengede in Dortmund ist ein Feuerwehrmann ins Kreuzfeuer der Ermittlungen geraten. Benjamin S. (32) steht im Verdacht, seine Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitglieder der benachbarten Freiwilligen Feuerwehr bestohlen zu haben. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Diebstahl von teuren Sicherheitsschuhen, Laptops und persönlichen Gegenständen. Laut den Ermittlungen der WDR lag der Wert der speziell für den Feuerwehrdienst benötigten Schuhe über 200 Euro, wobei einige Modelle bis zu 300 Euro kosten.
Die gestohlenen Sicherheitsschuhe, die im Spind der Feuerwehrmänner aufbewahrt werden, trugen die Dienstnummern der betroffenen Feuerwehrangehörigen, was deren Identifizierung erleichterte. Als die Kollegen ihre fehlenden Stiefel auf einer bekanntem Online-Verkaufsplattform entdeckten, informierten sie umgehend die Polizei. Diese leitete daraufhin Ermittlungen ein und durchsuchte sowohl den Spind auf der Feuerwache als auch die Wohnung von Benjamin S. in Essen.
Diebstahl und Betrug im Feuerwehrdienst
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat ein Verfahren wegen Diebstahls und Betrugs gegen Benjamin S. eingeleitet. Bei den Durchsuchungen wurden Beweismaterialien sichergestellt, die den Verdacht erhärteten. Neben den Sicherheitsschuhen gestand der Feuerwehrmann auch den Diebstahl eines Laptops sowie weiterer persönlicher Gegenstände seiner Kameraden. Diese Taten stellen nicht nur einen Vertrauensbruch dar, sondern gefährden auch die Sicherheit seiner Kolleginnen und Kollegen im Einsatz.
Laut Informationen des Bild investierte Benjamin S. seine illegal erlangten Einnahmen in einen teuren Sportwagen – einen Mercedes AMG GT C, dessen Neupreis bei etwa 120.000 Euro liegt. Dadurch wird deutlich, dass es sich nicht um einen kurzfristigen finanziellen Engpass, sondern um eine ernsthafte Missbrauchsituation handelt.
Rechtliche Konsequenzen für Käufer und Verkäufer
Die rechtlichen Implikationen des Vorfalls sind klar umrissen. Nach § 935 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden. Dies bedeutet, dass Käufer der gestohlenen Ware rechtlich Ansprüche geltend machen können, etwa auf Rücktritt vom Vertrag oder Rückforderung der Kosten. Dies verdeutlicht die Schärfe der rechtlichen Situation, in die sowohl der Verkäufer als auch die Käufer involviert sind, wie auf 123recht erläutert wird.
Der mutmaßliche Täter wurde bereits von seiner Dienststelle freigestellt und wird sich in naher Zukunft vor Gericht verantworten müssen. Solche Vorfälle werfen nicht nur ein schlechtes Licht auf die Institution Feuerwehr, sondern führen auch zu einem Vertrauensverlust innerhalb der Gemeinschaft.